Müllers Gesundheitsblog
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Berufspolitik der Ärzte
26.08.2005: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ostdeutschen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) fordern mehr Geld. Da man nicht genau weiß, wo die Kassen das Geld hernehmen sollen, bietet man mehrere Finanzierungsalternativen an. Auf die völlig simple Idee zu sagen, dass man für das von den Kassen gezahlte Gesamthonorar nicht mehr alle Leistungen im bisherigen Umfange erbringen kann, ist man nicht verfallen. Warum das nicht vorgetragen wird, das bleibt das Geheimnis der KBV.
Es gehört zu den allgemein anerkannten Spielregeln des Lebens, dass man als Lieferant einem Kunden sagen muss, wenn man mehr Geld haben will. Was machen die ärztlichen Interessenvertretungen dagegen? Sie sagen dem Kunden, wo er sich vielleicht das zusätzliche Geld herholen kann, das man gerne haben möchte. Zur Auswahl hat man neben einer Mehrwertsteuererhöhung alternativ auch einen „gesamtgesellschaftlich zu finanzierenden Fonds“ bzw. die „Verschiebung von Mitteln innerhalb der verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens“ ins Spiel gebracht.
Sucht man in der Presseerklärung nach einer Begründung für zusätzliche 700 Mio Euro Finanzbedarf, so wird es eher diffus. Woher kommt denn die „chronische Unterfinanzierung“ und seit wann tritt sie überhaupt auf? Wer ist dafür verantwortlich zu machen, dass aus einer erstmaligen Unterfinanzierung ein chronischer Fall wurde? Auf diese Fragen gibt die Presseerklärung keine Antwort.
Man wird auch keine Antworten erwarten können, denn es liefe immer auf das Eingeständnis von gravierenden Fehlern bei den Ärztefunktionären hinaus. Über lange Zeit haben KBV und KVen nicht nur die eindeutigen Signale von der Basis ignoriert, die Ärzte leiden schließlich schon seit Jahren unter realen Einkommensverlusten. Die KBV hat sogar aktiv zu der inakzeptablen Einkommenssituation beigetragen, als sie den bereits ausgehandelten festen Punktwert von 5,11 Cent im Herbst 2004 aufgab – zum wirtschaftlichen Nachteil der Ärzte.
Jetzt werden nicht nur leichte Spuren der jahrelangen Fehler der Ärztefunktionäre sichtbar. Der Ärztemangel offenbart die Inkompetenz der Funktionäre schonungslos. „Der Ärztemangel in den neuen Bundesländern wird in den nächsten Jahren dramatische Ausmaße annehmen. Eine wesentliche Ursache dafür ist die dortige chronische Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung.“ Damit haben sich KBV und KVen selbst bescheinigt, ihren Job in der Vergangenheit noch nicht einmal ansatzweise vernünftig gemacht zu haben.
In der Sache ist dem nichts hinzuzufügen. Ob allerdings der Weg der KBV und der KVen, den Kassen mögliche Finanzierungsquellen vorzuschlagen, geeignet ist, um das Problem zu beheben, darf bezweifelt werden. Benötige ich mehr Geld, um einen Auftrag auszuführen, dann verlange ich genau dieses Geld. Erhalte ich das Geld nicht, dann müssen Abstriche gemacht werden. Keinesfalls käme ich auf die Idee, die Hausaufgaben des Auftraggebers für ihn zu erledigen.
KBV und KVen haben weder das Eine gemacht noch das Andere unterlassen. Naheligende Lösungen wurden einfach ignoriert.
Lieber tritt man auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten entweder ins Leere, Finanzierung aus öffentlichen Mitteln, oder mitten ins Fettnäpfchen. Die Kassen sollen mal so eben 700 Mio Euro aus dem stationären Sektor in den ambulanten Sektor umsteuern. Die Antwort der Kliniken lässt nicht auf sich warten. Die KVen mögen doch lieber höhere Budgets mit den Krankenkassen aushandeln, statt im stationären Bereich zu wildern. So einfach ist das Leben, wenn man nur den natürlichen Menschverstand einschalten würde. Gar als „vollkommen abwegig“ bezeichnete die Klinikgewerkschaft Marburger Bund die Forderungen der KVen und der KBV. Anerkennung hört sich anders an.
Zum Schluss stellt sich die Frage, wer so suboptimal aufgestellte Interessenvertretungen überhaupt braucht. Die Ärzte, um für dumm verkauft zu werden? Oder Kassen und Politik, weil man über diese insuffizienten Interessenvertretungen die Ärzteschaft nach eigenem Belieben kujonieren kann?
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23.08.2005: Hausärzteverband springt zu kurz
Der Hausärzteverband fordert Anreize, damit sich mehr Ärzte niederlassen und so dem Ärztemangel entgegen wirken. Aber eine Förderung der Niederlassung ist lediglich eine Hilfe zum Einstieg. Ist der Arzt dann erst einmal niedergelassen, schon sieht er sich all den Problemen gegenüber, die ihn zuvor von einer Niederlassung abgehalten haben. Eine Förderung zu Beginn kann die dauerhaften Probleme während der gesamten weiteren Niederlassungszeit nicht kompensieren.
Am Beispiel einer neu niedergelassenen Ärztin in Mecklenburg-Vorpommern werden die Probleme der Ärzte überdeutlich. Zwischen dem, was die Kassenärztlichen Vereinigungen und andere versprechen und dem, was ein so eingestimmter Arzt dann in der Realität erleben muss, klaffen Welten. Die Ärztzeitung schreibt dazu:
Doch ein Jahr nach ihrer Praxisgründung ist die Phlebologin nicht sicher, wie lange sie noch im Nordosten bleiben wird. "Ich kann nicht ausschließen, daß ich meine Praxis hier wieder schließe".... auch Großbritannien nennt sie als mögliche neue Standorte für ihre ärztliche Tätigkeit.
Hier zeigen sich die strukturellen Defizite ganz deutlich. Ärztliche Berufspolitik wird sich daran messen lassen müssen, ob es gelingt, auch langfristig Bedingungen für niedergelassene Ärzte zu schaffen, die für die Ärzte insgesamt attraktiv genug sind.
Bis jetzt kann davon noch keine Rede sein. Auch die kläglichen Versuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mit der sie zusätzliche Mittel einfordert, werden nicht erfolgreich sein. Mittel einzufordern ohne zu sagen, wo sie herkommen sollen - das ist leicht. Wenn die KBV jetzt auf einen Schlag 700 Mio. Euro einfordert so muss sie sich fragen lassen, wie lange und wie tief sie in der Vergangenheit geschlafen hatte. Denn bevor es 700 Mio. waren, fehlten früher doch schon 200 oder 500 Mio Euro - was hat die KBV damals dazu gesagt oder getan?
Den Äußerungen des Hausärzteverbandes und der KBV kann man jedoch auch eine positive Seite abgewinnen: Immerhin wird das Thema Ärztemangel nicht länger völlig ignoriert.
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22.08.2005: MEDI und Ärztegenossenschaften auf dem Holzweg
In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich MEDI und Ärztegenossenschaften für ein Wahlrecht der Ärzte zur Kostenerstattung ausgesprochen. So richtig die Gedanken über eine Neuordnung der Vergütung von ambulanten Leistungen, so ungeeignet ist der skizzierte Ansatz. Nichts zu sagen, wäre in dem Falle besser gewesen.
Die Antwort von MEDI und den Ärztegenossenschaften auf die unzureichende Honorierung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen ist einfach - leider etwas zu einfach. Gemäß Positionspapier gibt es drei Wege zur Kostenerstattung, als Wahlleistung des Patienten, als Wahlleistung des Arztes und nach einem kollektiven Verzicht auf die Zulassung. Der präferierte Weg des Positionspapiers: Man dehne das Wahlrecht des Patienten auf Kostenerstattung (SGB V §13 Abs 2) auch auf die Ärzte aus.
Hier liegt der erste Fehler des Positionspapiers, da die drei verschiedenen Lösungen zwar alle etwas mit dem Begriff „Kostenerstattung“ zu tun haben, aber völlig andere Auswirkungen haben. Der zweite Fehler des Positionspapiers liegt in der einseitigen Darstellung der Vorteile, Nachteile scheint es bei der Lösung nicht zu geben. Wenn dem so wäre, müsste man sich fragen, warum man nicht schon längst die Kostenerstattung eingeführt hätte. Der letzte und grundsätzliche Fehler dieses Positionspapiers ist seine Einseitigkeit und daher auch die Unvollständigkeit. Um eine angemessene Honorierung ärztlicher Leistungen zu erhalten, gibt es auch noch einen ganz anderen Weg, den das Positionspapier nicht aufzählt.
Diese Form der Bestandsaufnahme ist einseitig und unvollständig. MEDI und die Ärztegenossenschaften sollten die Interessen der Ärzte vertreten und man hätte von einem Positionspapier eine entsprechende rote Linie erwarten können. Aber statt eindeutige Positionen zu beziehen und dabei Kanten und Konturen zu zeigen, ist man möglichen Konflikte bereits vorab aus dem Weg gegangen. Man muss kein Ökonom sein, um die Inplausibilitäten des Positonspapiers zu erkennen. Oberste Prämisse scheint gewesen zu sein, möglichst niemandem auf die Füße zu treten.
Ich hatte viel mehr erwartet, wenn sich die Interessenvertreter von deutlich über 10.000 niedergelassenen Ärzten zu Honorarfragen äußern. Wollte oder konnte man nicht mehr?
Die Fehler des Positionspapiers im einzelnen:
1. Unterschiedliches Verständnis von Kostenerstattung Kostenerstattung gem. §13 SGB V als Wahlrecht des Patienten bedeutet, dass ein Arzt bei diesen Patienten nur Leistungen erbringen darf, die er auch bei Kassenpatienten ohne Kostenerstattung erbringen würde – eben das Wirtschaftlichkeitsgebot. Allerdings würde die Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) honoriert und nicht floatenden Punktwerten unterworfen sein. Gleiches trifft auch für eine vom Arzt gewählte Kostenerstattung zu. Bei der Art von Kostenerstattung darf der Arzt nur bestimmte Leistungen abrechnen, diese werden aber in voller Höhe vom Patienten bezahlt.
Im Unterschied dazu ist trifft das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht mehr zu, wenn Ärzte ihre Zulassung kollektiv gem. §95b SGB V zurückgegeben haben. Hier greift nur eine andere Begrenzungsmaßnahme, nämlich die Begrenzung der Vergütung auf das 1,0fache des Gebührensatzes. Bei einer Kostenerstattung nach kollektiver Zulassungsrückgabe erhält der Arzt alle Leistungen erstattet, allerdings nur zum einfachen Satz.
Eine im ökonomischen Sinne verstandene Kostenerstattung, wird in dem Positionspapier nicht vorgestellt. Ein Arzt hat Anspruch auf eine angemessene Honorierung seiner Arbeit (§72 Abs. 2 SGB V). Angemessen ist die Arbeit honoriert, wenn der Preis für die Leistungen die Höhe der Kosten deckt. Diese Form von Kostenerstattung könnte man auch als eine Honorierung nach marktgerechten Preisen verstehen. Im Unterschied zu planwirtschaftlichen Ansätzen wäre dies der marktwirtschaftliche Ansatz.
2. Nachteile der Kostenerstattung Besonders für die Patienten würde die Kostenerstattung zu deutlichen Nutzenverlusten führen. Bei identischem Leistungsumfang müssten die Patienten einen Teil der Kosten selbst tragen, nämlich die Differenz zwischen dem, was die Kassen erstatten und der Rechnungshöhe. Der Vorteil für die Patienten besteht ausschließlich in einem besseren Service in der Arztpraxis. Aus Sicht der Patienten wäre es rational, wenn sie diese Form der Kostenerstattung nicht wählen. Damit haben die Patienten auch kein Interesse daran, dass Ärzte diese Form der Kostenerstattung wählen dürfen. Für die Patienten wäre es eine finanzielle Mehrbelastung.
Natürlich können die Patienten über eine Zusatzversicherung erstens das Risiko der Zuzahlung absichern und zweitens sogar damit zum Privatpatienten „upgraden“. Dies wird sich nur ein Teil der Bevölkerung leisten können und wollen. Bei allen anderen führt ein Wahlrecht des Arztes zur Kostenerstattung dazu, dass die Patienten finanziell stärker belastet werden.
3. Ein vierter Ansatz zur Kostenerstattung Derzeit werden ärztliche Leistungen für Kassenpatienten über das Sachleistungsverfahren am Ende eines undurchschaubaren Prozesses unzureichend honoriert. Ein zweites Verfahren für die Vergütung ärztlicher Leistungen ist die Honorierung nach GOÄ. Diese Art der Honorierung ist seit vielen Jahren unverändert geblieben und weist erhebliche Mängel auf. Trotzdem ist die Honorarhöhe vieler Leistungen kostendeckend.
Wie auch immer derzeit ärztliche Leistungen honoriert werden, die Honorierung ist regelmäßig nicht kostendeckend. Jahrelang wurde versucht, mit administrativen Maßnahmen ein immer geringer werdendes Gesamthonorar an immer mehr Ärzte zu verteilen. Ein völlig unzureichendes Honorar für die meisten ärztlichen Leistungen ist die logische Folge gewesen.
Ohne eine Kostenerstattung im rein ökonomischen Sinne, bei der die tatsächlich anfallenden Kosten inklusive der Arbeit des Arztes auch real honoriert werden, wird man die Probleme auf Dauer nicht lösen können. Die unzureichenden Honorare führen u. a. zu immer stärkerem Ärztemangel, besonders in ländlichen Bereichen. Diese Form der Kostenerstattung bedingt die Umstellung von einem planwirtschaftlichen auf einen marktwirtschaftlichen Ansatz. Diese Form von Kostenerstattung ist die einzige, bei der die Ressourcen in die produktivste Verwendung gelangen.
Alles andere ist Stückwerk und zugleich eine Ressourcenverschwendung.
Das Positionspapier ist eine große Mogelpackung. Allen Beteiligten werden Vorteile suggeriert. Am Prinzip der Planwirtschaft wird nicht nur festgehalten sondern es sollen sogar noch mehr bürokratische Verfahren und Abläufe implementiert werden.
Vor 50 Jahren mögen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Interessen ihrer Mitglieder gut vertreten haben. Seit mehr als zehn Jahren darf dies stark bezweifelt werden. Spätestens seit dem die KVen bewusst ihren Mitgliedern schaden, beispielsweise Aufgabe des festen Punktwertes von 5,1 Cent oder Einführung von KV-eigenen Praxen auf Kosten aller KV-Mitglieder, sind die KVen ein Auslaufmodell mit Verfallsdatum.
Die KVen sind zudem Synomym für die Planwirtschaft im ambulanten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft wird sich auf Dauer nicht mehr den Luxus einer ineffizienten Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen leisten können. Mit einer Umstellung auf eine marktwirtschaftliche Lösung und wettbewerbliche Strukturen entfällt die Existenzberechtigung der KVen.
Das hat das Positionspapier noch nicht einmal ansatzweise erwähnt. So bleibt für mich nur ein Resumee:
MEDI und Ärztegenossenschaften sind auf dem Holzweg
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10.08.2005: Hut ab, Herr Prof. Hoppe, das ist deutlich
Der Präsiden der Bundesärztekammer (BÄK) hat in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zu einigen Fragen eindeutige Antworten gegeben. Zum wiederholten Male hebt sich Prof. Hoppe damit positiv aus der Funktionärsriege heraus, die er auch dieses Mal unverblümt kritisiert hat. Während die meisten anderen Funktionäre die wichtigen Probleme klein reden oder gar ignorieren, und wenn es schlecht kommt sogar noch kontraproduktiv agieren, hat Hoppe die Situation klar erkannt. Es wäre ihm und allen Ärzten zu wünschen, dass man ihm den Rücken stärkt.
Dazu würde allerdings so etwas wie Solidarität innerhalb der Ärzteschaft benötigt, und Solidarität zählt nicht unbedingt zu den herausragenden Tugenden der Ärzte. Dabei würde es sich lohnen, sich mit den Aussagen des Präsidenten der BÄK intensiver zu beschäftigen. Im weiteren einige Auszüge aus dem Interview mit Erläuterungen aus der ökonomischen Perspektive.
Auf die Frage, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht die Aufgabe hätte, bei den Behandlungsmethoden die Spreu vom Weizen zu trennen, antwortete Hoppe: Die Spreu vom Weizen zu trennen ist ein wissenschaftlicher Prozess, der schon vorher stattgefunden hat. Hier geht es um die Zuteilung des Weizens. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nicht Gestalter, sondern Rationierungsverwalter. Es stimmt nicht, dass nur das abgelehnt wird, was nicht nötig ist.
Damit ist bei Fragen der Wirksamkeit von Medikamenten oder Behandlungsmethoden der typische Verweis der Kassen auf den G-BA ad absurdum geführt. Der G-BA ist Rationierungsverwalter und wer den G-BA als Zeugen heranzieht, der benutzt den G-BA nur zu einem Zweck: Rationierungsmaßnahmen zu entschuldigen.
Für Ökonomen wird auf Märkten über Angebot und Nachfrage der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung ermittelt. Dieser „Marktmechanismus“ ist im Gesundheitswesen schon lange außer Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber schreibt die Maximalausgaben vor und die Kassen wollen für ihr Geld möglichst viel Leistungen für ihre Versicherten einkaufen. Ein Resultat ist heute, dass die Ärzte zu geringe Honorare erwirtschaften können und daraufhin im wahrsten Sinne des Wortes „mit den Füßen abstimmen“, sprich ins Ausland gehen. Dazu Hoppe: Man muss die Menschen fragen, ob sie wirklich wollen, dass unser Gesundheitssystem mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen hat oder ob sie nicht bereit wären, mehr auszugeben. In den Vereinigten Staaten erreichen die Gesundheitsausgaben nicht knapp 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wie bei uns, sondern 14 Prozent, obwohl 40 Millionen Menschen nicht versorgt sind.
Der Präsident der BÄK fordert damit nicht mehr und nicht weniger als die Einführung von Marktwirtschaft im Gesundheitswesen. Nicht der Staat (oder die Kassen oder die Ärzte) bestimmen, wie viel an medizinischer Leistung insgesamt erbracht werden soll sondern die Nachfrager, also die Patienten. Das ist nichts anderes als eine völlige Abkehr vom derzeitigen planwirtschaftlichen System, das von KV-Funktionären und den Ministerien exzessiv auf Kosten der Ärzteschaft missbraucht wird. Würde man den Worten von Hoppe folgen, es würde zu einem kompletten Umbau im Gesundheitswesen kommen.
Auch seine Ausführungen zum Ausbau von Leistungen außerhalb der GKV durch niedergelassene Ärzte lassen aufhorchen. In dem IGeL-Papier, das die Bundesärztekammer zur Diskussion gestellt hat, heißt es ja, dass sich der GKV-finanzierte Bereich reduziert. Das Notwendige wird dem Finanzierbaren angepasst. .... Wir wollen IGeL aus der Schmuddelecke holen.
Hoppe sieht auf der einen Seite, dass der durch die GKV abgedeckte Leistungsumfang reduziert wird. Folgerichtig ist es also, dass man die gestrichenen Leistungen als Wahlleistungen anbietet – die sogenannten IGeL.
Politiker und Kassen ziehen es vor, die durch beschränkte Finanzmittel verursachten Rationierungsmaßnahmen nicht zu erwähnen. Die Kassen sagen den Patienten sogar häufig: Wir zahlen alles, was ihnen ihr Arzt verordnet. Dass der Arzt später von den Kassen für Medikamentenverordnungen in Regress genommen wird – das verschweigen die Kassen wohlweislich.
Auf die Frage des Deutschen Ärzteblattes Wenn die Politik sich vor der Entscheidung mehr Geld oder weniger Leistungen drückt, was kann da die verfasste Ärzteschaft tun? antwortete Hoppe: .... Was ich unzumutbar finde: dass die Kolleginnen und Kollegen den Patienten gegenüber so tun müssen, als wenn sie das Beste bekämen, aber genau wissen, dass das nicht der Fall ist. ...... Einen beträchtlichen Teil dieser Aufklärung haben wir schon geschafft. Die Leute spüren und erleben, dass ihr Arzt rationieren muss.
Diese Ausführungen sollten die Ärztefunktionäre in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) intensiv studieren. Denn die KV hätte es bei den Verhandlungen in der Hand, diese Rationierungsfrage öffentlich zu machen. Aber dank der Inkompetenz der KV-Funktionäre hatte man im Herbst 2004 den Schlüssel für diese Form der Aufklärungsarbeit freiwillig aus der Hand gegeben. Hätte die Kassenärztliche Bundesvereinigung den ausgehandelten Punktwert von 5,11 Cent nicht freiwillig aufgegeben, es wäre unmittelbar zu einer Rationierung der ärztlichen Leistungen gekommen. Aber das war wohl nicht im Interesse all der Funktionäre, die dann ihren sicheren Posten als KV-Funktionär in Gefahr sahen.
Frage: Wenn Ärzte immer nur über unzumutbare Arbeitsbedingungen und sinkende Einkommen klagen, wird den jungen Leuten doch kein positives Arztbild vermittelt. Hoppe: Aber wenn die Lage so ist, kann man sie doch nicht anders schildern. .... Mit den Einkommen geht es abwärts, seitdem 1982 die Gesamtvergütung der Vertragsärzte an die Grundlohnentwicklung angebunden wurde. Und von freier Entscheidung ist immer weniger die Rede. Das ist die Realität.
So einfach und so unverblümt kann man die Wahrheit formulieren. Was Prof. Hoppe nicht kann, viele Ärztefunktionäre bei den KVen und auch in diversen Landesärztekammern können es. Da werden in verschiedenen Bundesländern Nachfolger für Arztpraxen mit Methoden gesucht, die zumindest fragwürdig sind. Wer sich von den versprochenen Leistungen blenden lässt und sich in die Niederlassung begibt, der muss damit rechnen, dass sich die versprochenen Leistungen als heiße Luft herausstellen. Versprechen kann sich schließlich jeder einmal.
Überhaupt hat der Präsident der BÄK für viele Ärztefunktionäre nur ein vernichtendes Urteil bereit: Der Witz ist: Diejenigen, die über das System schimpfen, tun das so lange, bis sie eine Leitungsposition erreicht haben. Und dann verhalten sie sich oft genauso wie ihre Vorgänger.
Daran habe ich keinerlei Zweifel. Diese Aussage wird jeden Tag immer wieder durch viele Ärztefunktionäre neu bestätigt.
Auch zum Ärztemangel, das ist der Teil der Medaille, der bei den Patienten als erstes wahrgenommen werden wird, hat Hoppe klar Position bezogen. Die Politiker wollen es (Anm.: das Problem Ärztemangel) nicht wirklich sehen. Wer Wettbewerb ausruft, muss auch auf Wettbewerbselemente setzen und die Bedingungen schaffen, dass Ärzte in die Uckermark kommen. Das heißt: Sie müssen mehr verdienen.
„Sie müssen mehr verdienen“. Das und nur das ist der entscheidende Punkt. Und worüber philosophieren die KV-Funktionäre und das BMGS? Über „weniger Bürokratie“, „mehr Anreize“, „landschaftliche Schönheit“ und ähnliche Nebensächlichkeiten. Da man sich selbst nicht ganz über den Weg traut, will man den Nachwuchs dann doch mit zusätzlichen finanziellen Mittel ködern, sicher ist sicher. Dazu noch einmal Prof. Hoppe:
Was die KVen an Anreizen anbieten, ist ja aus der Gesamtvergütung entnommen.
Auch dieser Aussage ist an Klarheit nicht zu überbieten. Hätte sich ein KV-Funktionär zum gleichen Sachverhalt geäußert, wäre etwa folgendes zu erwarten gewesen: „Wir zahlen den neu niedergelassenen Ärzten 10 Jahre lang jeweils 10.000 Euro. Dieses Geld kommt je zur Hälfte von den Kassen und zur anderen Hälfte von der KV.“ Hätten Sie’s gewusst, dass das inhaltsgleich mit „ist aus der Gesamtvergütung entnommen“ ist?
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09.08.2005: Sachsen-Anhalt – eine Ärztekammer auf Abwegen
Auf den sich immer deutlicher abzeichnenden Ärztemangel hinzuweisen, das gehört zu den Aufgaben einer Ärztekammer. Auch die Forderung an den Gesetzgeber, geeignetere Rahmenbedingungen zu schaffen, passt. Wenn sich aber die Ärztekammer dazu hinreißen lässt, für den Erhalt bewährter Steuerungsinstrumente einzutreten, dann hat sie sich auf ein Gebiet begeben, das außerhalb ihrer Kernkompetenz liegt.
Die Ärztekammer beklagt auf der einen Seite die „administrative Reglementierung“ und macht sich auf der anderen Seite für bewährte Steuerungskonzepte stark. Und dazu soll die Steuerung weiterhin in Händen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) liegen, wie Facharzt.de berichtet. Was hat die Ärztekammer bloß veranlasst, sich ohne Not aufs Glatteis zu begeben? Die KVen haben nicht unbeträchtlichen Anteil an der administrativen Reglementierungsfülle. Und die „bewährten Steuerungskonzepte“ haben genau zu dem Desaster geführt, das jetzt beklagt wird. Die Ärztekammer von Sachsen-Anhalt hat also nichts weiter gefordert, als den Bock auch in Zukunft in der Rolle des Gärtners zu belassen.
Ärztemangel sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor ist nicht trotz der planwirtschaftlichen Steuerungsansätze entstanden sondern genau wegen diesen suboptimalen Regelungen. Erstens hat sich die ambulante Versorgung nicht so bewährt, als dass man sie ohne Veränderung beibehalten sollte. Gerade der Ärztemangel ist doch ein Ergebnis der völlig indiskutablen Leistungen der KVen. Zweitens haben die planwirtschaftlichen Vorgaben mit der systemeigenen fehlenden Flexibilität zu enormen Verzerrungen geführt. Ineffizienz und falsche Ressourcenallokation wohin man blickt.
Wenn der Vorstand der Ärztekammer Kritik übt wie beispielsweise „Die Forderung nach mehr Wettbewerb darf sich nicht auf kostengünstigere Vertragsmodelle beziehen, sondern kann sich nur auf die Qualität der Versorgung konzentrieren", dann muss er sich fragen lassen, wie wenig Ahnung er von den Grundprinzipien der Ökonomie hat. Wettbewerb ist ein Element der freien Marktwirtschaft, dem ökonomischen Grundpfeiler unseres Staates. Wer auf der einen Seite Wettbewerb um Qualität fordert und auf der anderen Seite bei den Kosten Wettbewerb ausblenden will, der hätte besser geschwiegen. Qualität ist ein Parameter im Wettbewerb, einer unter vielen. Der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung ist ein weiterer Parameter im Wettbewerb. Beide Parameter sind untrennbar mit Wettbewerb in Marktwirtschaften verbunden.
Wer eine hohe Qualität mittels Wettbewerb erreichen will und gleichzeitig die Preise festsetzen will, also wettbewerbsbehindernde Eingriffe fordert, der hat erheblichen Nachholbedarf in Sachen Ökonomie. Die Ärztekammer wäre gut beraten gewesen, sich auf ihre Kernkompetenzen zu beschränken. Nach welchen Grundprinzipien das Gesundheitswesen aufgestellt wird, ist eine ganz wichtige Frage. Aber die Antwort darauf haben ausschließlich Politiker zu geben - und nicht Ärztefunktionäre.
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05.08.2005: Selbstdemontage statt Solidarität - Hausärzte in Nordrhein-Westfalen
An Egoismen nicht zu übertreffen, an Inkompetenz nur schwerlich zu unterbieten - Ärztefunktionäre im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Schon in anderen Regionen zeichnete sich ab, dass die Uneinigkeit der Ärztefunktionäre das Kernproblem der Ärzteschaft ist. Aber das ficht an Selbstüberheblichkeit und Selbstüberschätzung leidende Ärztefunktionäre noch lange nicht an. Alle beanspruchen für sich, nur ihre Position sei die einzig wahre und richtige. Der Blick für das Große und Ganze - der ist den Ärztefunktionären schon lange abhanden gekommen.
Besonders die Konstellation Hausärzteverband und KV legt das Problem schonungslos offen. Hier geht es keineswegs um die Interessen der jeweiligen Klientel, hier geht es nur noch um die Eigeninteressen der Funktionäre. Nach Bayern ist nun der Hausärzteverband in Nordrhein dabei, die Interessen seiner Funktionäre zu verfolgen. Gegenspieler sind die Funktionäre der KV. Am Ende der Auseinandersetzung wird es nicht 4 : 3 für die eine Seite der Ärztefunktionäre gegen die andere Seite der Ärztefunktionäre stehen, sondern 7 : 0 für die Kassen gegen die Ärzteschaft. Das Gegenteil dessen, was den Hausärzten nützen würde.
Welche Interessenvertretung der Hausärzte sich durchsetzen kann, spielt eigentlich keine Rolle. Wichtig wäre nur, dass sich die Ärzte möglichst homogen, geschlossen und kampfbereit hinter die eine oder die andere Interessenvertretung stellen - und das möglichst schnell. Denn solange die Phase der innerärztlichen Auseinandersetzung andauert, können die Interessen der Hausärzte weder von der einen noch der anderen Seite effektiv vertreten werden. Die Kassen, eigentlicher Kontrahent der Ärzteschaft, können sich zumindest solange die Hände reiben, wie die Ärzte sich gegenseitig selbst demontieren. Bringt man genügend Realitätsbewußtsein auf, so kann man nur konstatieren, dass die Kassen bisher noch keine entscheidende Runde verloren haben.
Mittlerweile müsste selbst den desinteressiertesten Hausärzten der Gedanke nicht mehr ganz fremd sein, dass unmöglich beide Seiten zugleich die Interessen der Hausärzte vertreten können. Entweder hat der Hausärzteverband die Interessen der Hausärzte besser vertreten, dann dürften sich die Hausärzte nicht den Verträgen der KV anschließen. Oder aber die KV hat die Interessen der Hausärzte vertreten, dann verböte sich eine Teilnahme an den Verträgen des Hausärzteverbandes.
Manche Ärzte fragen sich, warum sie sich mit der Materie überhaupt beschäftigen sollten. Man hätte doch sowieso keinen Einfluss, weder auf die Funktionäre noch auf die Verhandlungen mit den Kassen. Das ist jedoch nichts anderes als eine billige Entschuldigung. Wenn die Ärzte nämlich wirklich wollten, dann stünde fast alles in ihrer Macht. Sie könnten alle Funktionäre, die nicht die Interessen der Ärzte vertreten, bei den nächsten Wahlen dahin schicken, wo der Pfeffer wächst. Und sie könnten den Kassen zeigen, dass sie enorme Macht haben. Genügend Patienten, die nur deswegen nicht in ein DMP eingeschrieben werden, weil die Ärzte dies als Druckmittel in Verhandlungen einsetzen, bescheren den Kassen hohe Verluste.
Aber das würde ja geradezu eine harte Verhandlungsposition gegenüber den Kassen bedeuten und man könnte sich am Ende sogar endlich einmal durchsetzen. Das wird die derzeitige Riege der Ärztefunktionäre sicher zu verhindern wissen. Schließlich geht es doch nicht darum, die Interessen der eigenen Klientel durchzusetzen sondern man muss seine eigenen, ganz persönlichen Vorteile zu verwirklichen suchen. Das wäre doch die Vollendung für die meisten Ärztefunktionäre - oder sieht das jemand anders? ;-)
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02.08.2005: Ärzte an der Basis bestimmen die Richtung
Der Leidensdruck der Assistenzärzte ist sehr groß. Sogar so groß, dass sie etwas für Ärzte völlig ungewöhnliches praktizieren: sie wehren sich gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen. Den Ärztefunktionären, sonst geradezu ein Synomym für systemkonformes Anpassungsverhalten, scheint derzeit gar nichts anderes übrig zu bleiben, “als sich mit den Klinikärzten zu solidarisieren“, so der Spiegel dieser Woche.
Die Fakten sprechen für sich: Unzumutbare Wochenarbeitszeiten von mehr als 60 Stunden, zeitlich befristete Arbeitsverträge, Kürzung von Weihnachtsgeld, Streichung von Urlaubsgeld, im Vergleich mit anderen Berufsgruppen geringe Einkommen – ein optimaler Nährboden für Protestaktionen. Der sich jetzt äußernde Protest ist nicht das Ergebnis einer spontanen Idee, er ist das Produkt des langanhaltenden Niedergangs im Gesundheitswesen. Überrascht dürfte man nur davon sein, dass es so lange gedauert hat, bis sich der Protest von der Basis aus verbreitet.
Die Arbeitgeber und die Politik hätten es wissen müssen, dass irgendwann der Bogen überspannt wird. Einige ärztliche Interessenvertretungen haben gerade noch einmal die Kurve gekriegt und sich mit den Ärzten in den Kliniken „solidarisiert“. Jahrelang haben diese vorgeblichen Interessenvertretungen so ziemlich alles unterlassen, um gegen die sich seit langem abzeichnende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Ärzte effektiv vorzugehen. Die Ärztekammern, die für alle Ärzte zuständig sind, haben in vornehmen homöopathischen Dosen das Thema allenfalls am Rande behandelt. Aber auch die großen Ärzteverbände wie beispielsweise der Marburger Bund, haben sich dem Thema eher halbherzig gewidmet.
Eine Interessenvertretung sollte die Interessen der Ärzte offensiv vertreten und nicht abwarten, bis die eigene Klientel selbst die Initiative ergreift und sich kümmert. Es ist überaus merkwürdig, wenn nach dem Start der Protestaktion der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) feststellt, dass
* „schon jetzt“ paralegale Zustände in den Kliniken herrschen, * die Bundesländer als Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitrecht verstießen und * die Ärzte wegen zu viel Bürokratie und mangelnden Zukunftsperspektiven ins Ausland gingen.
All dies war dem Präsidenten der BÄK bereits vorher bekannt. Entsprechende Aktionen der BÄK, die den jetzt beklagten Zustand effektiv bekämpft hätten, waren (und sind immer noch) Fehlanzeige. Im Krankenhaussektor hat sich der Protest aktuell so gut formiert, dass es zu flächendeckenden Reaktionen ausreicht – ganz ohne die alteingesessenen Interessenvertretungen. Hätten die Krankenhausärzte auf „ihre“ Interessenvertretungen gewartet, damit sich etwas an der völlig indiskutablen Situation ändert, sie würden noch Jahre warten.
Damit erginge es ihnen ähnlich wie den niedergelassenen Ärzten. Bei denen haben alle Berufsverbände, beginnend bei der BÄK über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) über alle fachärztlichen sowie die sonstigen Berufsverbände, quasi stillschweigend einen Nicht-Handlungspakt beschlossen. So wurde durch völlig unzureichende Honorare erst ein Ärztemangel verursacht, der immer schneller immer deutlichere Konturen gewinnt. Und die Allianz der Untätigen sonnt sich in verbalen nichtssagenden Allgemeinplätzen, während ärztliche Existenzen reihenweise den Bach runter gehen.
Ärztliche Interessenvertretungen mit solch einem Selbstverständnis haben den Zug der Zeit schon lange verpasst. Die werden sich mit den substanzlosen und unbewiesenen Behauptungen eines Prof. Lauterbach weiterhin auseinandersetzen und so vom Kern der Sache ablenken lassen. Das dürfte dem Niveau der etablierten Interessenvertretungen angemessen sein. "Mehr war nicht drin.", so lässt sich das Selbstverständnis der Funktionäre übersetzen.
Wenn die Ärzteschaft ihre Interessen effiektiv vertreten will, dann kann dies nur von der Basis aus erfolgen. Hoffentlich haben die Krankenhausärzte bei der Durchsetzung ihrer Anliegen Erfolg. Reichte der Schwung dann sogar noch dazu aus, um auch die niedergelassenen Kollegen aus ihrer Lethargie zu reißen – man könnte sich schlimmeres vorstellen. Unser Gesundheitwesen würde davon bestimmt profitieren.
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