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Kassenärztliche Vereinigungen

18.08.2005: AOK kannte keinen Ärztemangel im Osten, die KVen seit heute schon

Zu ein und demselben Sachverhalt, der aktuellen Versorgungssituation mit Ärzten und dem Ausblick auf die Zukunft, kommen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts zu völlig entgegengesetzten  Meinungen. Für die AOK  ist Ärztemangel kein Thema. Folgt man dagegen den Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Osten, so scheint es alles andere als gut bestellt um den Ärztenachwuchs.


Nur im Osten sind derzeit bereits 609 Hausarztstellen nicht zu besetzen. Bis zum Jahre 2010 werden weitere 3.500 altersbedingte Zulassungsrückgaben von Hausärzten erwartet. Alle bisher aus eigener Kraft eingeleiteten Maßnahmen reichen nach eigener Einschätzung nicht aus, um im Osten genügend Nachwuchs für freiwerdende Hausarztsitze zu gewinnen. Die entsprechende Presseerklärung schönt die zu erwartende Situation nicht. Mit schonungsloser Offenheit haben die KVen die Zahlen präsentiert. Durchschnittlich über 40% aller Hausärzte in den neuen Bundesländern geben bis 2010 ihre Zulassung zurück.


Angenommen, ein Hausarzt würde sich mit 35 Jahren niederlassen und mit 65 Jahren in Rente gehen, dann würde er dreißig Jahre arbeiten. Pro Jahr müssten zwischen drei und vier Prozent Ärzte nachfolgen, um den natürlichen Abfluss zu kompensieren. „Normalerweise“ würden also in den sechs Jahren bis 2010 rund 20 Prozent aller Hausarztsitze einem Nachfolger übergeben. In den kommenden Jahren werden aber mehr als doppelt so viele Hausärzte benötigt – und es gibt sie nicht in ausreichendem Umfange.


Weder in Österreich noch in anderen Ländern lassen sich genügend Ärzte finden, die die Lücken schließen. Dass derzeit bereits 609 Hausarztsitze ohne Nachfolger sind, Tendenz stark zunehmend, hat die KVen veranlasst, auf diesen Mangel hinzuweisen.


Vor zwei Jahren hörte sich das in der Pressemitteilung der AOK noch ganz anders an: 
Hoberg kritisierte in diesem Zusammenhang Versuche von Seiten einiger Ärzteverbände, Besetzungsprobleme bei wenigen Arztsitzen aufzublasen zu einer vermeintlichen Versorgungskrise.


Die Worte des stellvertretenden AOK-Bundesvorsitzenden werden durch die aktuelle Entwicklung Lügen gestraft. Alle Daten lagen dazu auch schon vor zwei Jahren vor, aber aussitzen und auf das Prinzip Hoffnung vertrauen ist eben einfacher, als unangenehme Wahrheiten auszusprechen.


Überhaupt, bei der Wahrheitssuche hält man sich allerortens überaus bedeckt. Warum es zu dem Ärztemangel überhaupt gekommen ist – kein Wort davon. Anstatt auf die völlig unzureichende Honorierung vertragsärztlicher Leistungen als der Kernursache des Ärztemangels hinzuweisen, verlegen sich die KVen lieber auf Forderungen an Dritte. Man fordert von nicht näher bezeichneten Dritten ein kurzfristig wirkendes Sofortprogramm.


Welch ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Die KVen haben den Sicherstellungsauftrag, haben also für genügend Ärzte im Bereich der KV zu sorgen. Wie ist den Kassen ziemlich egal, solange man die Kosten möglichst gering halten kann. Das ging über viele Jahre so weit, dass den Vertragsärzten das gesetzlich zugesicherte angemessen Honorar (72) nicht mehr ausgezahlt wurde. Die Quittung für die unangemessen niedrige Honorierung ist der Ärztemangel. Wären die KVen ihren Aufgaben in vollem Umfange nachgekommen und hätten sich nicht nur als verlängerten der Politik und der Ministerien verstanden, diese Pleite wären ihnen erspart geblieben.


Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben dementsprechend den Weisungen der Aufsichtsbehörde Folge zu leisten. Aber es steht nirgendwo geschrieben, dass die KVen dazu verpflichtet sind, ein Absinken der ärztlichen Honorare unterhalb eines angemessenen Niveaus ohne lauten Aufschrei hinzunehmen.


Die KVen sind mindestens fünf Jahre zu spät dran mit ihrer öffentlichen Stellungnahme. Selbst wenn jetzt die geeigneten Korrekturmaßnahmen ergriffen werden würden, der Ärztemangel wird sich bis 2010 drastisch verschärfen. Das gilt sowohl für den Osten als auch für den Westen.


Noch schlechter als die KVen ist nur noch die AOK aufgestellt.

18.8.05 17:29


15.08.2005: SPIEGEL-Bericht provoziert eine bezeichnende Stellungnahme einer KV

Die Nummer zwei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme zu einem Artikel des Spiegel vom 08.08.2005 mit heftiger Kritik geäußert. So berechtigt die Kritik an vielen Passagen ist, so falsch ist die Kritik an Fakten. Dazu kommt noch das altbekannte Dilemma von KVen. Immer wenn es um ökonomische Probleme geht, hätte man sich einen deutlich sachkundigeren Vertreter gewünscht. Aber da muss man wohl noch lange warten.


In seiner Stellungnahme hat Dr. Schmidt eine Behauptung aufgestellt, die so nicht völlig richtig ist. Schmdit schrieb:
Selbst mit dem eben neu eingeführten EBM 2000 plus konnte der auf betriebswirtschaftlicher Grundlage kalkulierte Punktwert von 5,11 ct in der Gebührenordnung mit den Krankenkassen nicht umgesetzt werden.


Richtig ist, dass zwischen den Vertretern der Ärzte und den Kassen im Herbst 2004 ein Punktwert von 5,11 Cent fest vereinbart war. Nachdem es dem BMGS dämmerte, dass mit einem Punktwert von 5,11 Cent eine starke Rationierung ärztlicher Leistungen verbunden gewesen wäre, hat der Staatssekretär Schräder gefordert, dass dieser Punktwert nicht umgesetzt werden dürfe. Daraufhin hat die KBV diesen bereits fest vereinbarten Punktwert aufgegeben und der damalige Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und heutige KBV-Chef Dr. Köhler hat die Einführung des festen Punktwertes von 5,11 Cent zum 1.1.2006 in Aussicht gestellt.


Nachdem zur Einführung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gerade kein deutschlandweit geltender Punktwert eingeführt worden ist, musste in jeder KV der Punktwert zwischen Kassen und KV ausgehandelt werden. Dass die Ärzte heute zu Punktwerten unter 5,11 Cent honoriert werden, das ist ausschließlich auf ein völliges Versagen der KBV zurückzuführen. Schmidt stellt hier also eine Diskrepanz fest, für die ausschließlich die KVen und die KBV die Verantwortung zu tragen haben. Die KVen sind in der Angelegenheit nicht Opfer sondern Täter.



Im Spiegel wird die Abschaffung der KVen gefordert. Dazu Schmidt:
Wenn der Autor am Schluss resümierend die Abschaffung der KVen fordert kann man ihm nur ermunternd zurufen „Nur zu!“. Wer sollte denn das in den KVen gebündelte Know-how ersetzen, wer die Qualität ärztlicher Behandlung definieren und kontrollieren wenn nicht die KVen.


Aus den Worten spricht die Unkenntnis der KV-Funktionäre. Eine KV hat den Sicherstellungsauftrag gem. Sozialgesetzbuch V auszuführen. Das bedeutet, eine ausreichende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im ambulanten Bereich zu gewährleisten. Dazu bedient man sich traditionell planwirtschaftlicher Methoden. Solange es ausreichend Honorar für die Ärzteschaft gab, konnte der Sicherstellungsauftrag durch die KVen leicht erfüllt werden.


In Zeiten fallender und häufig schon unzureichender Honorare ist aber nicht mehr genügend Anreiz für Ärzte vorhanden, sich entsprechend dem Bedarf (und der Planung) der KV niederzulassen. Der Ärztemangel ist heute schon Realität und die KVen versuchen, den Sicherstellungsauftrag mit planwirtschaftlichen Ansätzen zu erfüllen. Wenn in einem Land wie Thüringen derzeit über 100 Hausärzte fehlen, obwohl gemäß Bedarfsplanung die Arztdichte insgesamt bei über 100 Prozent liegt, dann kann dies nur in einem „beplanten“ Bereich passieren.  Kommt es sogar dazu, dass regional erhebliche Lücken in der Versorgung entstehen obwohl im Durchschnitt genügend Ärzte vorhanden sind, dann zeigt sich die eklatante Schwäche der Planwirtschaft.


In Ohrdruf sieht sich die KV sogar gezwungen, eine KV-eigene Praxis einzurichten, nur damit der Sicherstellungsauftrag der KV nicht verloren geht. Dass diese KV-eigene Praxis weit mehr Ressourcen verbraucht als eine „normale“ Praxis, das interessiert die KV-Funktionäre nicht. Die Ursache für die immer stärker zunehmenden Lücken in der Versorgungslandschaft sind leicht auszumachen – die unzureichende Honorierung ärztlicher Leistungen durch die Kassen.


Für das ärztliche Honorar waren in der Vergangenheit immer die KVen zuständig. Wenn man heute feststellen muss, dass das Honorar nicht ausreicht, so hat dies die KV zu verantworten – niemand sonst. Wenn jetzt KVen dazu übergehen, das ohnehin nicht ausreichende Gesamthonorar für die Implementierung völlig überteuerter KV-eigener Praxen zu verschleudern, wird sich die Honorarmisere für alle KV-Mitglieder verschärfen müssen. Anstatt das Kernproblem zu beheben, wird es noch zusätzlich verschärft.


Auf eine „Interessenvertretung“, die den Interessen der Ärzteschaft solche Bärendienste erweist, kann ein Arzt leicht und locker verzichten. Ganz ohne Ironie sollten die Ärzte sich daher der Aufforderung des Spiegel-Redakteurs anschließen, Abschaffung der KV. Es wird sicherlich nicht für alle alles besser werden können, wenn man die KVen abschafft.
Aber die Ärzteschaft hätte dann die einmalige Gelegenheit, ihre Leistungen auch zu marktgerechten Preisen anzubieten und diese auch zu erhalten. Ob die Ärzte sich dann freiwillig in Bünden, Verbänden, Organisationen oder sonstigen Formen zusammenfänden, um ihre Interessen als Gruppen zu vertreten, ist offen.


Sicher ist nur eines. Die Ärzteschaft wird auch ohne KV Patienten behandeln, während die KV ohne Sicherstellungsauftrag und damit ohne Ärzteschaft überflüssig wie ein Kropf ist. So mies, wie es den Ärzten derzeit geht, dürfte es für die Mehrheit kein großes Risiko sein, wenn die KVen abgeschafft werden. Noch schlechter kann man sie kaum noch honorieren und im Zweifelsfalle bleibt immer noch der lukrative Weg ins Ausland offen.


KVen sind die Überbleibsel eines längst überholten planwirtschaftlichen Ansatzes. Um eine effiziente Ressourcenallokation zu erreichen, setzt man überall auf Marktwirtschaft und Wettbewerb. Würde sich der Staat auf seine Kernaufgaben beschränken, würde er auch den Gesundheitsmarkt dem Wettbewerb überlassen. Nur für Bereiche, wo sich unter Wettbewerbsbedingungen ein Versorgungsniveau einstellen würde, das gemäß den Vorstellungen der Politik unzureichend wäre, dürfte das Staat eingreifen und Subventionszahlungen leisten. Das passiert auf verschiedenen Gebieten, auch wenn es kaum jemand merkt.


Die KVen abzuschaffen würde automatisch zur Einführung von Wettbewerb zwischen den Ärzten führen. Würde man auch noch alle weiteren Anbieter, im besonderen die Krankenhäuser, in den Wettbewerb stellen und würde auch auf Seiten der Nachfrager, also der Kassen, Wettbewerb herrschen, so würde sich ein sehr viel effizienterer Ressourcenverbrauch ergeben.


So schlimm könnte das aus Sicht der Ärzteschaft gar nicht sein.

15.8.05 14:54


30.07.2005: Die KBV – eine völlig ungeeignete Interessenvertretung der Ärzte

Erst distanzierte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von einer früheren Hauptaufgabe, der Zuständigkeit in Honorarfragen. Spätestens mit der Aufgabe des bereits ausgehandelten Punktwertes war für jeden Arzt klar, dass die KBV in Sachen Honorar völlig überfordert war. Diese Laienspielschar hätte selbst noch dann einen Elfmeter verschossen, wenn der Torwart gefehlt hätte. Wer geglaubt hatte, dass die KBV die Honorarsituation der Ärzteschaft nicht noch weiter verschlimmern könnte, der musste sich jetzt eines besseren belehren lassen. Die KBV will mit den Kassen über die Arzneimittelkosten sprechen - da können die Ärzte nur verlieren.


Auf den ersten Blick erscheint es fast vernünftig, dass Ärztevertreter mit den Kassen über die Arzneimittelkosten sprechen. Aber auf den zweiten? Setzen die Ärzte die Arzneimittelpreise fest? Nein. Profitieren die Ärzte von den verordneten Arzneimitteln? Nein. Die Aufgabe der Ärzte beschränkt sich darauf, bei Bedarf den Patienten Medikamente zu verordnen. Nicht mehr und nicht weniger ist Aufgabe der Ärzte. Was sollen Gespräche zwischen Kassen und Ärzten bringen, sofern man voraussetzt, dass Ärzte nur verordnen, was auch notwendig ist.


Aufgabe der Ärzte ist es, ihre Patienten entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 SGB V) zu behandeln. Auf die Höhe der Arzneimittelpreise haben die Ärzte dabei keinerlei Einfluss. Die Pharmahersteller verlangen Preise für ihre Produkte und die Kassen zahlen. Da die Ausgaben für Arzneimittel in der Vergangenheit stiegen, haben sich Kassen und Politiker in der Vergangenheit vieles einfallen lassen, um die Kosten zu senken. Die Hersteller mussten Zwangsrabatte gewähren, es gibt die „aut idem“-Regelung, nach der die Apotheker teurere Medikamente durch billigere ersetzen müssen und Patienten müssen immer höhere Zuzahlungen leisten. All diese Maßnahmen setzten entweder auf der Anbieterseite (Pharmahersteller) oder auf der Nachfragerseite (Patienten) an.


Jetzt hat die KBV ihre Bereitschaft erklärt, mit den Kassen über die Arzneimittelkosten zu sprechen. Da die Ärzte weder Hersteller noch Konsument sind, ist äußerste Vorsicht angesagt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Ärzte vielfach mit Arzneimittelregressen heimgesucht. „Regress“ ist dabei ein unzutreffender Begriff, denn der Arzt profitiert ja nicht von den Arzneimittelverordnungen. In Sachsen wird wegen Arzneimittelregressen beraten, in Hamburg konnte ein von den Kassen geforderter Arzneimittelregress über 39 Millionen Euro für 2002 abgewendet werden und in Niedersachsen ist derzeit bei den Hausärzten ein Arzneimittelregress für 1000 Ärzte über 95 Millionen Euro das Thema - rückwirkend für 2001.


Am Beispiel Hamburg lässt sich der Mechanismus gut aufzeigen. Zwischen Kassen und Ärzten werden „Ausgabenobergrenzen“ für Arznei- und Verbandsmittel vereinbart und wenn diese Grenzen überschritten werden, kann ein Regress verhängt werden. Kommt es zu einem Regress, zu dem sich die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) freiwillig vertraglich verpflichtet hat, so muss gezahlt werden. Die Kassen behalten dann von der KV die Summe ein, um die die Ausgabenobergrenze überschritten wurde. Damit hat die KV die Wahl, entweder die verursachenden Ärzte zum Regress heranzuziehen oder aber den Regress durch alle KV-Mitglieder gemeinsam tragen zu lassen. Für ein KV-Mitglied, das überaus zurückhaltend verordnet hat, ist dies ein überaus befremdliches Vorgehen. Dieses KV-Mitglied haftet für Fehlverhalten von anderen mit und das auch nur, weil „seine“ KV solchen Ausgabenobergrenzen nicht nur zugestimmt sondern auch noch Regresszahlungen vereinbart hat.


Wer solche Interessenvertretungen hat, der braucht wahrlich keine Feinde. Eine Interessenvertretung, die die eigene Klientel vorsätzlich ans Messer liefert, auf die sollte jedes KV-Mitglied verzichten können. Und obwohl dies alles auch der KBV bekannt ist, will sie mit den Kassen Gespräche über Arzneimittelkosten führen. Das kann für die Ärzteschaft nur in einer Katastrophe enden, besonders, wenn man die bisher gezeigte Performance der KBV berücksichtigt.


Oder kennen Sie einen Tankwart, der mit seinem Kunden Gespräche darüber führt, wie der Kunde zukünftig mehr Geld verdienen kann, um seinen Sprit zu bezahlen? Ist der Kunde dann nicht in der Lage, die eingekaufte Menge zu bezahlen, weil das Geld schließlich schon für Alkohol und Nikotin ausgegeben wurde, dann schießt der Tankwart aus seinem eigenen Geldbeutel zu. Hat schon einmal irgendjemand erlebt, dass bei ALDI an der Kasse Ware für 100 Euro gebucht wurde und einige Zeit später die Kassiererin dem Kunden von ihrem Gehalt 15 Euro überweist, weil die Produkte so teuer waren?


Nach demonstrierter Unfähigkeit hatte sich die KBV als Interessenvertretung für Honorarfragen nicht mehr zuständig erklärt. Die bereits vereinbarten Preise hatte man zuvor noch drastisch (und wie üblich ohne Not) so gesenkt, dass die Kassen zufrieden sein konnten. Nur die Ärzte, die hatten die Zeche für so viel Unvermögen in Form von Honorarrückgängen zu zahlen. Als ob das nicht genug gewesen wäre, will die KBV jetzt mit den Kassen über die Arzneimittelpreise sprechen.


Was soll am Ende solcher Gespräche herauskommen? Dass die Ärzte im Zweifel irgendwelche Kosten tragen, sei es als Regress oder sonstiger Form. Bei Medikamenten gibt es im ökonomischen Sinne drei wesentliche Akteure: Hersteller, Patienten und Kassen. Die Hersteller bieten Arzneimittel zu bestimmten Preisen an, die Patienten fragen bestimmte Medikamente (vom Arzt vorgeschlagen) nach und die Kassen zahlen die Medikamente, die die Patienten letztlich konsumieren. Ärzte kommen dabei weder als Produzenten noch als Konsumenten oder Zahlungsinstitution vor. Es gibt überhaupt keinen Grund, dass sich Ärztevertreter auf entsprechende Gespräche einlassen.


Die KBV hatte die Verantwortung für das Honorar der Ärzteschaft abgegeben und sich lieber auf unwichtigen Nebenkriegsschauplätzen ausgetobt. Ob die Bürgerversicherung gut oder schlecht ist, das ist eine Frage, die der Wähler zu beantworten hat. Für die Ärzteschaft spielt es keine Rolle, wie der Patient versichert ist. Wichtig ist nur, dass bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen die anfallenden Kosten gedeckt werden können. Aber das wiederum interessierte die KBV nicht, die beschäftigt sich lieber mit der großen Politik – auf die sie sowieso keinen Einfluss nehmen kann.


Wie lange wollen oder können sich Ärzte noch solch inkompetente Interessenvertreter leisten?

30.7.05 15:38


28.07.2005: Honorar der Ärzte stürzt weiter ab

Die Punktwerte, ein für Laien kaum verständliches Hilfskonstrukt mit dessen Hilfe Ärzte honoriert werden, werden entgegen den vollmundigen Ankündigungen vorerst nicht auf die ursprünglich vereinbarte Höhe steigen. Das gesamte Honorarschema ab dem 1.1.2005 basierte auf einem Punktwert von 5,11 Cent. Diesen Punktwert gab die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Herbst 2004 ohne jede Not auf. Dafür stellte sie die Umsetzung dieses Punktwertes zum 1.1.2006 in Aussicht. Heute wurde der Termin von einem Kassenfunktionär auf einen Zeitpunkt nach 2007 verschoben. Würde es bei der Performance der Ärztefunktionäre irgend jemanden wundern, wenn die Ärzte das ihnen zustehende Honorar niemals bekommen würden?


Auf die Inkompetenz der KBV ist Verlass. Der damalige Hauptgeschäftsführer Dr. Köhler wollte unmittelbar nach der Aufgabe des festen Punktwertes den ursprünglich vereinbarten Punktwert von 5,11 Cent zum Januar 2006 durchsetzen. Direkt nach der Ankündigung von Dr. Köhler schrieb ich: „Die 5,11 Cent werden nie und nimmer mit dem EBM und den RLV Realität werden.“  Heute ist Dr. Köhler Vorstandsvorsitzender der KBV und es sieht nicht so aus, als ob ich meine Behauptung zurücknehmen müsste.


Angetreten war die KBV mit dem Ziel, für alle Ärzte einen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und Regelleistungsvolumen (RLV) zu etablieren. Zusätzlich sollte das Morbiditätsrisiko von den Ärzten an die Kassen zurückverlagert werden. Hätte die KBV ihre Ziele erreicht, die Ärzte hätten für bestimmte Leistungen bestimmte Honorare erhalten. Ärzte hätten Planungssicherheit gewonnen und die Chance gehabt, für ihre Leistungen auch ein halbwegs angemessenes Honorar zu erhalten.


Was halten die Ärzte dagegen heute in der Hand? Nichts. Nichts von all dem, was die KBV mal angestrebt hatte, hat die KBV erreicht. Das Gegenteil ist der Fall. Das Honorar der Ärzte fällt von Runde zu Runde immer tiefer, das Tempo nimmt stetig zu. Aufregen braucht sich die Mehrheit der Ärzteschaft wegen dieser Verhältnisse allerdings nicht. Auch wenn ein Punktwert von rund vier Cent nichts anderes bedeutet, als dass die Ärzte einen Einkommensverlust von rund 40 Prozent hinnehmen müssen, sie dürfen sich trotzdem nicht beklagen.


Denn es waren ausschließlich die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen, die sich genau die Interessenvertreter wählten, die anschließend diesen Zustand herbeigeführt haben. Ärzte mögen zwar ihren Patienten mit auf den Weg geben, dass sie selbst durch eigene Aktivitäten zum Heilerfolg beitragen können. Was für die Patienten als richtig angesehen wird, das können die Ärzte bei sich selbst nicht umsetzen.


Als Ökonom weiß man, dass irgendwann das Honorar der Ärzte steigen wird. Was die Ärztefunktionäre kraft Inkompetenz nicht schaffen, der Markt wird es auf längere Sicht richten. Fehlen erst einmal „genug“ Ärzte, dann werden die Nachfrager (also die Patienten) freiwillig mehr zahlen, um eine ärztliche Behandlung zu ergattern. In der DDR war es die Beutelsprechstunde – Patienten brachten im Beutel Engpassartikel mit, um sich eine Behandlung mit der zusätzlichen Entlohnung zu erkaufen.


Eine Beutelsprechstunde wird es vermutlicht nicht mehr geben. Aber es gibt viele Alternativen dazu. Das Ergebnis wird am Ende vermutlich sein, dass sich ein Schwarzmarkt entwickeln wird. Patienten werden zusätzlich zum „normalen“ Honorar freiwillig noch Geld drauf legen, um überhaupt behandelt zu werden. Je mehr der Ärztemangel zunimmt, um so höher wird das Aufgeld für eine Behandlung werden.


Für Volkswirte ist diese Entwicklung nicht per se schlecht. Da derzeit alle effizienteren Lösungen an der Performance der Funktionäre bzw. an den planwirtschaftlichen Vorstellungen der Politik scheitern, dauert es halt etwas, bis man zu einer marktkonformen Lösung kommt. Dass es irgendwann zu einem Anstieg der Arzthonorare kommen muss, ist sicher. Offen ist nur, wie viel Porzellan seitens der Dilettanten und Laienspielschar im Gesundheitswesen vorher noch zerdeppert werden wird.

28.7.05 16:34


20.07.2005: Thüringen legt die Axt an die Freiberuflichkeit der Ärzte

Ihren Sicherstellungsauftrag kann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen schon seit Monaten in Ohrdruf nicht mehr erfüllen. Die Verdienstmöglichkeiten für Hausärzte sind so niedrig, dass Ärzte regelmäßig von einer geplanten Niederlassung Abstand nehmen. Um den Ärztemangel zu lindern, will die KV eine eigene Hausarztpraxis betreiben. Diese Maßnahme ist aus vielerlei Gründen abzulehnen und sie bedeutet gleichzeitig den Einstieg in die Verstaatlichung der ambulanten Gesundheitsversorgung. Ob man in Thüringen weiß, was man in Thüringen macht?


Nur noch zwei Hausärzte für 10.000 Einwohner, das ist eindeutig zu wenig. Da sich bei den niedrigen Honoraren für Kassenpatienten in Thüringen kein Arzt dazu bereit erklärt, auf eigene Kosten und eigenes Risiko eine Hausarztpraxis in Ohrdruf zu eröffnen, greift der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen zu einer ungewöhnlichen Maßnahme. Die KV wird ab Oktober eine KV-eigene Praxis mit einem angestellten Arzt betreiben.


Aus Sicht der Bevölkerung stellt dies kurzfristig eine Linderung dar. Aber ob dies auch längerfristig eine sinnvolle Maßnahme ist, scheint wenig wahrscheinlich. Denn bisher hat das zu erwirtschaftende Honorar nicht ausgereicht, um die Arbeit eines freiberuflich tätigen Arztes in Thüringen so zu honorieren, dass sich ein Arzt in Ohrdruf niedergelassen hätte. Wenn man jetzt für eine KV-eigene Praxis mit einem angestellten Arzt mehr Geld ausgibt als für einen freiberuflich tätigen Hausarzt, dann muss das Geld irgendwoher kommen.


Da die Kassen an die KV „mit befreiender Wirkung“ ein Gesamthonorar zahlen, kann das Geld nur aus dem Gesamthonorar kommen. Nicht die Kassen sondern die KV-Mitglieder bezahlen also die teurere Lösung der KV-eigenen Praxis. „Bezahlen“ bedeutet nichts anderes, als dass ihr eigenes Honorar dafür fällt. Angenommen, ein freiberuflich tätiger Arzt als KV-Mitglied erwirtschaftet im Durchschnitt das gleiche Honorar wie ein neu niedergelassener Arzt. Dann hätte doch ein Hausarzt in eigener Praxis bereits jetzt ein so niedriges Honorar, dass andere Ärzte auf eine Niederlassung bei den unzureichenden Honoraren verzichten. Und diesem Arzt, der heute schon zu wenig Honorar erhält, will die KV zukünftig noch Honorar wegnehmen, um eine KV-eigene Praxis zu betreiben?


Damit wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. Will sich ein Arzt niederlassen und stellt fest, dass er als angestellter Arzt in einer KV-eigenen Praxis ein höheres Honorar ohne das Risiko der Selbständigkeit erzielen kann, so wird er das Angestelltenverhältnis der eigenen Freiberuflichkeit vorziehen. Aber mit jedem Arzt mehr, der diesen Weg geht, wird das Gesamthonorar der KV überproportional stark belastet. Die noch verbliebenen regulären KV-Mitglieder bezahlen für jeden bei der KV angestellten Arzt mit einem eigenen Honorarverlust. Je stärker jedoch das eigene Honorar fällt, um so schneller werden die Ärzte in ihrer bereits heute finanziell stark angespannten Situation so beschädigt, dass sie insolvent werden.


Ein insolventer Arzt fällt aber für die Versorgung der Patienten aus. Also muss die KV wiederum einen Arzt in KV-eigener Praxis anstellen, da die wirtschaftliche Situation für die KV-Mitglieder sich ja nochmals gegenüber dem Ausgangszustand verschlechtert hat. Am Ende der Spirale wird das von den Kassen gezahlte Gesamthonorar nur ausreichen, um vielleicht noch 80% aller früher einmal bestehenden Arztpraxen als KV-eigene Arztpraxen zu unterhalten. Heute liegt der Versorgungsgrad, also die Anzahl der besetzten zu geplanten Arztsitze, bei knapp über 100%. Trotzdem kommt es lokal bereits zum Ärztemangel.


Wenn der Versorgungsgrad in ganz Thüringen nur noch bei 80% liegt, dann werden es selbst KV und Kassen erkennen können, dass man mit der Einführung der ersten KV-eigenen Praxis das Ende der Freiberuflichkeit der Ärzte in Thüringen eingeläutet hat. Dass ein freiberuflich tätiger Arzt eine weitaus höhere Produktivität als ein angestellter Arzt hat, mithin die erheblich kostengünstigere Lösung darstellt, diese ökonomische Banalität ist KV und Kassen sicherlich bestens bekannt.


Die Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des Landesausschusses können daher nur lauten:
1. Unter dem Primat der Beitragssatzstabilität der GKV und dem politischen Willen wird eine deutliche Absenkung des Versorgungsniveaus der Bevölkerung in Kauf genommen.
2. Der Behandlungsbedarf der Bevölkerung wird langfristig durch staatliche Vorgaben limitiert. Weder die tatsächliche Nachfrage nach noch die reale Zahlungsbereitschaft der Patienten für die ärztliche Versorgung hat Einfluss auf die Entscheidung der Verwaltung.


Das könnte man ohne Abstrich auch als Verstaatlichung oder sozialistische Planwirtschaft bezeichnen. Aus Sicht der Bürokraten ist dagegen nichts einzuwenden. Auch die Politiker dürften kaum etwas dagegen einzuwenden haben, dass ihre Macht gewachsen ist.


Abgesehen von Ordnungspolitikern und Volkswirten dürfte mindestens noch eine weitere Gruppe Bedenken gegen diese Vorgehensweise haben - die Patienten. Aber wer interessiert sich schon für deren Interessen, außer kurz vor Wahlen?

20.7.05 13:25


15.07.2005: Steilvorlage für Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern

Man kann die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) von Mecklenburg-Vorpommern zu diesem Vorsitzenden nur beglückwünschen. Der erste Schiedsspruch lag bei 1,5 Cent pro Punkt, der zweite bei 3 Cent und jetzt wurden 4 Cent vereinbart. Ein grandioser Erfolg für den KV-Vorsitzenden. Da mit dem Anstieg des Punktwertes kein paralleler Anstieg des Gesamthonorars erfolgte, liegt es jetzt bei den KV-Mitgliedern, das ausgehandelte Ergebnis zum eigenen Nutzen umzusetzen.


Die erste Schiedsamtsentscheidung sah im März noch einen Mindestpunktwert von 1,5 Cent vor. Die Begründung des Schiedsamts-Vorsitzenden Prof. Wasem dazu: "Ich kann keinen Punktwert ansetzen, bei dem zur Jahresmitte die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind". Dieser völlig indiskutable Punktwert wurde von der KV MV nicht akzeptiert, die KV klagte. Selbst das Ministerium beanstandete diesen vom Schiedsamt verhängten zu niedrigen Punktwert. Ende Juni 2005 ging es erneut vor dem Schiedsamt um die Höhe des Punktwertes. Der gleiche Schiedsamtsvorsitzende hielt nun 3 Cent pro Punkt für angemessen - die KV lehnte erneut ab. Gestern hat man sich auf einen Punktwert von 4 Cent geeinigt, ein herausragender Erfolg für die Ärzte in MV.


Aber bei aller Freude über diesen Punktwert, der um 166% über dem ersten Schiedsamtsspruch liegt, darf eines nicht vergessen werden: Insgesamt steht kein höheres Gesamthonorar zur Verfügung. Je höher die ausgehandelten Punktwerte, um so weniger Leistungen können zu diesen Punktwerten erbracht werden. Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden nur noch zu floatenden Punktwerten erbracht werden können. Es liegt jetzt an den KV-Mitgliedern Disziplin zu üben. Denn wenn sie, um einen möglichst großen Batzen des Resthonorars zu erhalten, ihre Leistungsmenge nahezu uneingeschränkt erhöhen, dann erbringen sie erneut Leistungen zu einem mickrigen Punktwert. Die Gefahr, die vom KV-Vorsitzenden gegebene Steilvorlage aus einer gefährlichen Mischung von Dummheit und Gier zu versieben, ist riesengroß.


Selbst die verschiedenen ärztlichen Interessenvertretungen hatten auf dem Weg zu diesem Punktwert deutlich divergierende Vorstellungen davon, wie man sich zu verhalten hätte. Während Hartmannbund und andere dem KV-Vorsitzenden bei seiner klaren Linie Rückendeckung gaben, rief der NAV-Virchow-Bund die anderen Verbände dazu auf, „Versuche der unsachgemäßen Information und Erpressung zu unterlassen“.


Nach dem Statement des NAV-Virchow-Bundes möchte ich mir lieber nicht vorstellen, welchen Punktwert diese Ärzteorganisation ausgehandelt hätte, wenn sie die Interessen der Ärzteschaft vertreten hätte. Ich habe kein Problem damit, dass Ärzte gegenüber Patienten ggf. ihr Helfersyndrom ausleben und selbst dann noch Leistungen erbringen wollen, wenn sie dabei Geld verlieren. Es ist eine höchstpersönliche Entscheidung des jeweiligen Arztes.


Wenn aber gewählte Interessenvertreter der Ärzte nicht über das Format verfügen, zur richtigen Zeit die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um so die Interessen der eigenen Klientel zu wahren – dann sollten die Ärzte auf diese Interessenvertreter verzichten. Dass es auch anders geht, haben in MV viele Ärztefunktionäre bewiesen. Allen voran der KV-Vorsitzende. Es bleibt abzuwarten, ob die Ärzte auf längere Sicht die Funktionäre unterstützen, die ihre Interessen auch mit unpopulären Mitteln durchsetzen wollen, oder ob sich weiterhin Funktionäre mit suboptimal ausgeprägtem ökonomischen Sachverstand zu Wort melden dürfen.

15.7.05 09:57


12.07.2005: Situation in Mecklenburg-Vorpommern außer Kontrolle?

Seit längerer Zeit ist der Ärztemangel in Mecklenburg-Vorpommern ein Thema. Kaum ein Arzt, der sich in MV freiwillig niederlässt, zu schlecht sind die Verdienstaussichten. Den ersten Rekrutierungsversuchen im eigenen Land folgte eine Akquisitionsphase in Österreich und es wurden zusätzliche Mittel  ausgelobt, wenn Ärzte einen Notdienst mehr machen. Jetzt soll es ein Startgeld richten, dass der Ärztemangel nicht überhand nimmt. Wie viele Demonstrationen künstlicher Aktivitäten werden noch folgen, bevor man eine ökonomische Binsenweisheit zugeben muss? Ohne eine ausreichende Finanzierung wird die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Sicherstellungsauftrag nicht flächendeckend ausführen können.


 


Das derzeit in Aussicht gestellte Startgeld für Praxisgründer lockt hoffentlich keinen Arzt in die Niederlassung nach MV. Denn wer sich nur durch dieses Startgeld anlocken ließe, dessen ökonomischen Exitus kann man leicht vorhersagen. Die Summe von 25.000 Euro reicht vorne und hinten nicht aus. Eine Praxiseinrichtung ist davon nicht zu bezahlen, die muss aus den Erlösen genauso erwirtschaftet werden wie die Gehälter, Mieten und alle anderen Kosten. Und nicht ganz zu vergessen, von irgendetwas muss ein Arzt auch leben können.


 


Neben dem Startgeld wird den neu niedergelassenen Ärzten noch ein durchschnittlicher Jahresumsatz garantiert - befristet für ein Jahr. Ist das auch so gut wie es sich auf den ersten Blick anzuhören scheint? Klare Antwort: nein. Denn selbst mit einem durchschnittlichen Umsatz bleibt einem Arzt in MV weit weniger für den eigenen Konsum übrig als einem Oberarzt an einer westdeutschen Klinik. Außerdem besteht ab dem zweiten Jahr der Niederlassung das Risiko, dass der Umsatz sogar noch unter den Durchschnittswert fällt. Das Risiko wird sogar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, da neu Niedergelassene in der Regel sowohl die Abrechnungspraktiken nur unzureichend beherrschen als auch weniger abrechnen dürfen als die Ärzte, die seit Jahrzehnten ihre einmal erworbenen Pfründe erfolgreich verteidigen. Ab dem zweiten Jahr wird die Situation in zweifacher Hinsicht schlechter. Kein Startgeld und keine Umsatzgarantie.



 


Nun steht der KV in MV ein Mann vor, der die Realitäten nicht nur kennt sondern auch beim Namen nennen kann. Spätestens die von der Vertreterversammlung der KV zur Bedingung gemachten Voraussetzungen für die Unterstützung von Neuniederlassungen zeigen, dass man sich davon nichts erhofft. Ob am Ende zwei oder fünf Praxen davon profitieren werden, kann man nicht vorhersagen. Und dass die Nutznießer dieser Regelung auch noch im zweiten Jahr darüber glücklich sind, steht in den Sternen.


 


Aber dass der allseits bekannte und sich immer stärker abzeichnende Ärztemangel durch solche Verzweiflungsmaßnahmen behoben werden kann, kann mit Sicherheit abgestritten werden. Denn selbst wenn der jetzt schon bestehende Ärztemangel komplett mit der einen oder anderen Maßnahme behoben werden könnte, das Problem würde eigentlich nur verschärft. Wie das? Ganz einfach. Alle bisher angedachten und versuchten Lösungsansätze haben das Kernproblem nicht angepackt – das von den Kassen gezahlte unzureichende Gesamthonorar.


 


Man hatte bei jeder einzelnen Maßnahme immer Geld von den KV-Mitgliedern wegnehmen wollen, um damit die zusätzlichen Anreize für die potenziellen Neu-KV-Mitglieder zu schaffen. Wenn man einer Seite etwas wegnimmt, um es der anderen Seite zu geben, dann steht die Seite der man es wegnimmt nachher schlechter. Das Honorarproblem der KV-Mitglieder ist die Ursache für den Ärztemangel schlechthin. Mit jedem Euro, mit dem Neu-KV-Mitglieder besser gestellt werden sollen, werden die Alt-KV-Mitglieder schlechter gestellt. Daher kann keine einzige der von der KV angegangenen Maßnahmen im Sinne der derzeitigen KV-Mitglieder sein.


 


Mit solchen Maßnahmen würde einzig und allein nach außen demonstriert, dass die KV nicht untätig die Hände in den Schoß legt. Insofern sind die Aktivitäten der KV richtig, aber sie werden das Problem nicht einmal ansatzweise lösen.


 


Der Ärztemangel in MV wird weiter zunehmen und sich dabei noch stark beschleunigen. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird man das Problem nicht lösen können. Der KV-Vorsitzende von MV weiß das sicherlich, aber der Druck der Straße reicht noch nicht aus, um das Übel an der Wurzel zu packen. Kassen und Politik werden die ökonomische Trivialität der unzureichenden Finanzierung erst dann nicht mehr länger ignorieren können, wenn die Situation außer Kontrolle geraten sein wird. Da sich die wirtschaftliche Situation aller KV-Mitglieder fortlaufend weiter verschlechtert, wird es sicherlich keine fünf Jahre mehr dauern, bis der Ärztemangel DAS Thema in der Innenpolitik sein wird.


 

12.7.05 15:02


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