Müllers Gesundheitsblog
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22.08.2005: MEDI und Ärztegenossenschaften auf dem Holzweg
In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich MEDI und Ärztegenossenschaften für ein Wahlrecht der Ärzte zur Kostenerstattung ausgesprochen. So richtig die Gedanken über eine Neuordnung der Vergütung von ambulanten Leistungen, so ungeeignet ist der skizzierte Ansatz. Nichts zu sagen, wäre in dem Falle besser gewesen.
Die Antwort von MEDI und den Ärztegenossenschaften auf die unzureichende Honorierung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen ist einfach - leider etwas zu einfach. Gemäß Positionspapier gibt es drei Wege zur Kostenerstattung, als Wahlleistung des Patienten, als Wahlleistung des Arztes und nach einem kollektiven Verzicht auf die Zulassung. Der präferierte Weg des Positionspapiers: Man dehne das Wahlrecht des Patienten auf Kostenerstattung (SGB V §13 Abs 2) auch auf die Ärzte aus.
Hier liegt der erste Fehler des Positionspapiers, da die drei verschiedenen Lösungen zwar alle etwas mit dem Begriff „Kostenerstattung“ zu tun haben, aber völlig andere Auswirkungen haben. Der zweite Fehler des Positionspapiers liegt in der einseitigen Darstellung der Vorteile, Nachteile scheint es bei der Lösung nicht zu geben. Wenn dem so wäre, müsste man sich fragen, warum man nicht schon längst die Kostenerstattung eingeführt hätte. Der letzte und grundsätzliche Fehler dieses Positionspapiers ist seine Einseitigkeit und daher auch die Unvollständigkeit. Um eine angemessene Honorierung ärztlicher Leistungen zu erhalten, gibt es auch noch einen ganz anderen Weg, den das Positionspapier nicht aufzählt.
Diese Form der Bestandsaufnahme ist einseitig und unvollständig. MEDI und die Ärztegenossenschaften sollten die Interessen der Ärzte vertreten und man hätte von einem Positionspapier eine entsprechende rote Linie erwarten können. Aber statt eindeutige Positionen zu beziehen und dabei Kanten und Konturen zu zeigen, ist man möglichen Konflikte bereits vorab aus dem Weg gegangen. Man muss kein Ökonom sein, um die Inplausibilitäten des Positonspapiers zu erkennen. Oberste Prämisse scheint gewesen zu sein, möglichst niemandem auf die Füße zu treten.
Ich hatte viel mehr erwartet, wenn sich die Interessenvertreter von deutlich über 10.000 niedergelassenen Ärzten zu Honorarfragen äußern. Wollte oder konnte man nicht mehr?
Die Fehler des Positionspapiers im einzelnen:
1. Unterschiedliches Verständnis von Kostenerstattung Kostenerstattung gem. §13 SGB V als Wahlrecht des Patienten bedeutet, dass ein Arzt bei diesen Patienten nur Leistungen erbringen darf, die er auch bei Kassenpatienten ohne Kostenerstattung erbringen würde – eben das Wirtschaftlichkeitsgebot. Allerdings würde die Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) honoriert und nicht floatenden Punktwerten unterworfen sein. Gleiches trifft auch für eine vom Arzt gewählte Kostenerstattung zu. Bei der Art von Kostenerstattung darf der Arzt nur bestimmte Leistungen abrechnen, diese werden aber in voller Höhe vom Patienten bezahlt.
Im Unterschied dazu ist trifft das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht mehr zu, wenn Ärzte ihre Zulassung kollektiv gem. §95b SGB V zurückgegeben haben. Hier greift nur eine andere Begrenzungsmaßnahme, nämlich die Begrenzung der Vergütung auf das 1,0fache des Gebührensatzes. Bei einer Kostenerstattung nach kollektiver Zulassungsrückgabe erhält der Arzt alle Leistungen erstattet, allerdings nur zum einfachen Satz.
Eine im ökonomischen Sinne verstandene Kostenerstattung, wird in dem Positionspapier nicht vorgestellt. Ein Arzt hat Anspruch auf eine angemessene Honorierung seiner Arbeit (§72 Abs. 2 SGB V). Angemessen ist die Arbeit honoriert, wenn der Preis für die Leistungen die Höhe der Kosten deckt. Diese Form von Kostenerstattung könnte man auch als eine Honorierung nach marktgerechten Preisen verstehen. Im Unterschied zu planwirtschaftlichen Ansätzen wäre dies der marktwirtschaftliche Ansatz.
2. Nachteile der Kostenerstattung Besonders für die Patienten würde die Kostenerstattung zu deutlichen Nutzenverlusten führen. Bei identischem Leistungsumfang müssten die Patienten einen Teil der Kosten selbst tragen, nämlich die Differenz zwischen dem, was die Kassen erstatten und der Rechnungshöhe. Der Vorteil für die Patienten besteht ausschließlich in einem besseren Service in der Arztpraxis. Aus Sicht der Patienten wäre es rational, wenn sie diese Form der Kostenerstattung nicht wählen. Damit haben die Patienten auch kein Interesse daran, dass Ärzte diese Form der Kostenerstattung wählen dürfen. Für die Patienten wäre es eine finanzielle Mehrbelastung.
Natürlich können die Patienten über eine Zusatzversicherung erstens das Risiko der Zuzahlung absichern und zweitens sogar damit zum Privatpatienten „upgraden“. Dies wird sich nur ein Teil der Bevölkerung leisten können und wollen. Bei allen anderen führt ein Wahlrecht des Arztes zur Kostenerstattung dazu, dass die Patienten finanziell stärker belastet werden.
3. Ein vierter Ansatz zur Kostenerstattung Derzeit werden ärztliche Leistungen für Kassenpatienten über das Sachleistungsverfahren am Ende eines undurchschaubaren Prozesses unzureichend honoriert. Ein zweites Verfahren für die Vergütung ärztlicher Leistungen ist die Honorierung nach GOÄ. Diese Art der Honorierung ist seit vielen Jahren unverändert geblieben und weist erhebliche Mängel auf. Trotzdem ist die Honorarhöhe vieler Leistungen kostendeckend.
Wie auch immer derzeit ärztliche Leistungen honoriert werden, die Honorierung ist regelmäßig nicht kostendeckend. Jahrelang wurde versucht, mit administrativen Maßnahmen ein immer geringer werdendes Gesamthonorar an immer mehr Ärzte zu verteilen. Ein völlig unzureichendes Honorar für die meisten ärztlichen Leistungen ist die logische Folge gewesen.
Ohne eine Kostenerstattung im rein ökonomischen Sinne, bei der die tatsächlich anfallenden Kosten inklusive der Arbeit des Arztes auch real honoriert werden, wird man die Probleme auf Dauer nicht lösen können. Die unzureichenden Honorare führen u. a. zu immer stärkerem Ärztemangel, besonders in ländlichen Bereichen. Diese Form der Kostenerstattung bedingt die Umstellung von einem planwirtschaftlichen auf einen marktwirtschaftlichen Ansatz. Diese Form von Kostenerstattung ist die einzige, bei der die Ressourcen in die produktivste Verwendung gelangen.
Alles andere ist Stückwerk und zugleich eine Ressourcenverschwendung.
Das Positionspapier ist eine große Mogelpackung. Allen Beteiligten werden Vorteile suggeriert. Am Prinzip der Planwirtschaft wird nicht nur festgehalten sondern es sollen sogar noch mehr bürokratische Verfahren und Abläufe implementiert werden.
Vor 50 Jahren mögen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Interessen ihrer Mitglieder gut vertreten haben. Seit mehr als zehn Jahren darf dies stark bezweifelt werden. Spätestens seit dem die KVen bewusst ihren Mitgliedern schaden, beispielsweise Aufgabe des festen Punktwertes von 5,1 Cent oder Einführung von KV-eigenen Praxen auf Kosten aller KV-Mitglieder, sind die KVen ein Auslaufmodell mit Verfallsdatum.
Die KVen sind zudem Synomym für die Planwirtschaft im ambulanten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft wird sich auf Dauer nicht mehr den Luxus einer ineffizienten Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen leisten können. Mit einer Umstellung auf eine marktwirtschaftliche Lösung und wettbewerbliche Strukturen entfällt die Existenzberechtigung der KVen.
Das hat das Positionspapier noch nicht einmal ansatzweise erwähnt. So bleibt für mich nur ein Resumee:
MEDI und Ärztegenossenschaften sind auf dem Holzweg
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18.08.2005: AOK kannte keinen Ärztemangel im Osten, die KVen seit heute schon
Zu ein und demselben Sachverhalt, der aktuellen Versorgungssituation mit Ärzten und dem Ausblick auf die Zukunft, kommen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts zu völlig entgegengesetzten Meinungen. Für die AOK ist Ärztemangel kein Thema. Folgt man dagegen den Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Osten, so scheint es alles andere als gut bestellt um den Ärztenachwuchs.
Alleine im Osten sind derzeit bereits 609 Hausarztstellen nicht zu besetzen. Jeder 14. Hausarztsitz ist demnach heute schon unbesetzt. Bis zum Jahre 2010 werden weitere 3.500 altersbedingte Zulassungsrückgaben von Hausärzten erwartet. Alle bisher aus eigener Kraft eingeleiteten Maßnahmen reichen nach eigener Einschätzung nicht aus, um im Osten genügend Nachwuchs für freiwerdende Hausarztsitze zu gewinnen. Die entsprechende Presseerklärung schönt die zu erwartende Situation nicht. Mit schonungsloser Offenheit haben die KVen die Zahlen präsentiert. Durchschnittlich über 40% aller Hausärzte in den neuen Bundesländern geben bis 2010 ihre Zulassung zurück.
Angenommen, ein Hausarzt würde sich mit 35 Jahren niederlassen und mit 65 Jahren in Rente gehen, dann würde er dreißig Jahre arbeiten. Pro Jahr müssten zwischen drei und vier Prozent Ärzte nachfolgen, um den natürlichen Abfluss zu kompensieren. „Normalerweise“ würden also in den sechs Jahren bis 2010 rund 20 Prozent aller Hausarztsitze einem Nachfolger übergeben. In den kommenden Jahren werden aber mehr als doppelt so viele Hausärzte benötigt – und es gibt sie nicht in ausreichendem Umfange.
Weder in Österreich noch in anderen Ländern lassen sich genügend Ärzte finden, die die Lücken schließen. Dass derzeit bereits 609 Hausarztsitze ohne Nachfolger sind, Tendenz stark zunehmend, hat die KVen veranlasst, auf diesen Mangel hinzuweisen.
Vor zwei Jahren hörte sich das in der Pressemitteilung der AOK noch ganz anders an: Hoberg kritisierte in diesem Zusammenhang Versuche von Seiten einiger Ärzteverbände, Besetzungsprobleme bei wenigen Arztsitzen aufzublasen zu einer vermeintlichen Versorgungskrise.
Die Worte des stellvertretenden AOK-Bundesvorsitzenden werden durch die aktuelle Entwicklung Lügen gestraft. Alle Daten lagen dazu auch schon vor zwei Jahren vor, aber aussitzen und auf das Prinzip Hoffnung vertrauen ist eben einfacher, als unangenehme Wahrheiten auszusprechen.
Überhaupt, bei der Wahrheitssuche hält man sich allerortens überaus bedeckt. Warum es zu dem Ärztemangel überhaupt gekommen ist – kein Wort davon. Anstatt auf die völlig unzureichende Honorierung vertragsärztlicher Leistungen als der Kernursache des Ärztemangels hinzuweisen, verlegen sich die KVen lieber auf Forderungen an Dritte. Man fordert von nicht näher bezeichneten Dritten ein kurzfristig wirkendes Sofortprogramm.
Welch ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Die KVen haben den Sicherstellungsauftrag, haben also für genügend Ärzte im Bereich der KV zu sorgen. Wie, das war den Kassen ziemlich egal, solange man die Kosten möglichst gering halten konnte. Das ging über viele Jahre so weit, dass das Honorar der Vertragsärzte unter die gesetzlich festgeschriebene Grenze fiel. Klagen einzelner Ärzte wegen Verstoßes gegen SGB V §72 Abs. 2 wurden von den KVen regelmäßig gewonnen - spätestens in der letzten Instanz beim Bundessozialgericht. Die Quittung für die unangemessen niedrige Honorierung ist der Ärztemangel. Wären die KVen ihren Aufgaben in vollem Umfange nachgekommen und hätten sich nicht nur als verlängerten der Politik und der Ministerien verstanden, das heutige Eingeständnis wären ihnen erspart geblieben.
Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben dementsprechend den Weisungen der Aufsichtsbehörde Folge zu leisten. Aber es steht nirgendwo geschrieben, dass die KVen dazu verpflichtet sind, ein Absinken der ärztlichen Honorare unterhalb eines angemessenen Niveaus ohne lauten Aufschrei hinzunehmen.
Die KVen sind mindestens fünf Jahre zu spät dran mit ihrer öffentlichen Stellungnahme. Selbst wenn jetzt die geeigneten Korrekturmaßnahmen ergriffen werden würden, der Ärztemangel wird sich bis 2010 drastisch verschärfen. Das gilt sowohl für den Osten als auch für den Westen.
Noch schlechter als die KVen ist nur noch die AOK aufgestellt.
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18.08.2005: AOK kannte keinen Ärztemangel im Osten, die KVen seit heute schon
Zu ein und demselben Sachverhalt, der aktuellen Versorgungssituation mit Ärzten und dem Ausblick auf die Zukunft, kommen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts zu völlig entgegengesetzten Meinungen. Für die AOK ist Ärztemangel kein Thema. Folgt man dagegen den Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Osten, so scheint es alles andere als gut bestellt um den Ärztenachwuchs.
Nur im Osten sind derzeit bereits 609 Hausarztstellen nicht zu besetzen. Bis zum Jahre 2010 werden weitere 3.500 altersbedingte Zulassungsrückgaben von Hausärzten erwartet. Alle bisher aus eigener Kraft eingeleiteten Maßnahmen reichen nach eigener Einschätzung nicht aus, um im Osten genügend Nachwuchs für freiwerdende Hausarztsitze zu gewinnen. Die entsprechende Presseerklärung schönt die zu erwartende Situation nicht. Mit schonungsloser Offenheit haben die KVen die Zahlen präsentiert. Durchschnittlich über 40% aller Hausärzte in den neuen Bundesländern geben bis 2010 ihre Zulassung zurück.
Angenommen, ein Hausarzt würde sich mit 35 Jahren niederlassen und mit 65 Jahren in Rente gehen, dann würde er dreißig Jahre arbeiten. Pro Jahr müssten zwischen drei und vier Prozent Ärzte nachfolgen, um den natürlichen Abfluss zu kompensieren. „Normalerweise“ würden also in den sechs Jahren bis 2010 rund 20 Prozent aller Hausarztsitze einem Nachfolger übergeben. In den kommenden Jahren werden aber mehr als doppelt so viele Hausärzte benötigt – und es gibt sie nicht in ausreichendem Umfange.
Weder in Österreich noch in anderen Ländern lassen sich genügend Ärzte finden, die die Lücken schließen. Dass derzeit bereits 609 Hausarztsitze ohne Nachfolger sind, Tendenz stark zunehmend, hat die KVen veranlasst, auf diesen Mangel hinzuweisen.
Vor zwei Jahren hörte sich das in der Pressemitteilung der AOK noch ganz anders an: Hoberg kritisierte in diesem Zusammenhang Versuche von Seiten einiger Ärzteverbände, Besetzungsprobleme bei wenigen Arztsitzen aufzublasen zu einer vermeintlichen Versorgungskrise.
Die Worte des stellvertretenden AOK-Bundesvorsitzenden werden durch die aktuelle Entwicklung Lügen gestraft. Alle Daten lagen dazu auch schon vor zwei Jahren vor, aber aussitzen und auf das Prinzip Hoffnung vertrauen ist eben einfacher, als unangenehme Wahrheiten auszusprechen.
Überhaupt, bei der Wahrheitssuche hält man sich allerortens überaus bedeckt. Warum es zu dem Ärztemangel überhaupt gekommen ist – kein Wort davon. Anstatt auf die völlig unzureichende Honorierung vertragsärztlicher Leistungen als der Kernursache des Ärztemangels hinzuweisen, verlegen sich die KVen lieber auf Forderungen an Dritte. Man fordert von nicht näher bezeichneten Dritten ein kurzfristig wirkendes Sofortprogramm.
Welch ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Die KVen haben den Sicherstellungsauftrag, haben also für genügend Ärzte im Bereich der KV zu sorgen. Wie ist den Kassen ziemlich egal, solange man die Kosten möglichst gering halten kann. Das ging über viele Jahre so weit, dass den Vertragsärzten das gesetzlich zugesicherte angemessen Honorar (72) nicht mehr ausgezahlt wurde. Die Quittung für die unangemessen niedrige Honorierung ist der Ärztemangel. Wären die KVen ihren Aufgaben in vollem Umfange nachgekommen und hätten sich nicht nur als verlängerten der Politik und der Ministerien verstanden, diese Pleite wären ihnen erspart geblieben.
Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben dementsprechend den Weisungen der Aufsichtsbehörde Folge zu leisten. Aber es steht nirgendwo geschrieben, dass die KVen dazu verpflichtet sind, ein Absinken der ärztlichen Honorare unterhalb eines angemessenen Niveaus ohne lauten Aufschrei hinzunehmen.
Die KVen sind mindestens fünf Jahre zu spät dran mit ihrer öffentlichen Stellungnahme. Selbst wenn jetzt die geeigneten Korrekturmaßnahmen ergriffen werden würden, der Ärztemangel wird sich bis 2010 drastisch verschärfen. Das gilt sowohl für den Osten als auch für den Westen.
Noch schlechter als die KVen ist nur noch die AOK aufgestellt.
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17.08.2005: Datenschutz - quo vadis?
Der nationale Ethikrat will in Ausnahmefällen Gentest vor Einstellungen erlauben. Weiter berichtet die WELT „Arbeitgeber sollen von einem Bewerber nur unter sehr beschränkten Bedingungen Gentests verlangen dürfen.“ Wenn selbst Gentests vor Einstellungen schon für akzeptabel gehalten werden – wie sicher werden dann die Daten auf der eCard sein? Haben die Bürger das verstanden, wird die eCard wegen fehlender Akzeptanz floppen.
Folgende Aussage in der Meldung liest sich gar nicht mal so schlecht: Fragen nach dem Gesundheitszustand eines Bewerbers und medizinische Untersuchungen sollen dem Ethikrat zufolge nur zulässig sein, um zum Zeitpunkt der Einstellung die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit festzustellen. Aber was heißt das denn nun für die Praxis? Ist nicht der gesamte Gesundheitszustand eines Bewerbers für die vorgesehene Tätigkeit von Relevanz? Wo sind die Grenzen zu ziehen? Wer will das überwachen und welche Möglichkeiten hat ein Bewerber, sich diesen Fragen zu entziehen?
Ungefähr 10% aller Deutschen leiden unter Diabetes, einer chronischen Erkrankung. Dazu kommen noch Menschen mit Alkoholmissbrauch, Nikotinkonsum, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Drogenmissbrauch, Krebserkrankungen, Asthmatiker und viele anderen Erkrankungen mehr. All diese Krankheitsdaten können, ginge es nach dem Willen der Protagonisten, auf der eCard gespeichert werden. Wird ein Bewerbungsanschreiben in Zukunft auch eine Kopie der eCard des Patienten beinhalten? Werden die Personalabteilungen zuerst die Gesundheitsdaten checken und bei den Bewerbern, die dann noch übrigbleiben, wird die fachliche Eignung geprüft werden?
Ausfalltage wegen Krankheit verursachen Kosten. Ein Unternehmen ist immer bestrebt Kosten zu senken. Es liegt also nahe, Bewerber mit bestimmten Erkrankungen (s. o.) nicht einzustellen, da sie mit Sicherheit wegen ihrer Vorerkrankung häufiger krank sein werden als ein völlig unbelasteter Bewerber.
Gentests sind noch sehr viel weitergehende Maßnahmen als der Zugriff auf Krankheitsakten, da sie auch Rückschlüsse auf zukünftige Erkrankungen zulassen. Da man sich ernsthaft damit beschäftigt, scheint man sich über die Vorstufe, den Zugang zu den Krankheitsdaten, schon einig geworden zu sein.
Die eCard wird den Patienten erst so richtig gläsern machen.
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15.08.2005: SPIEGEL-Bericht provoziert eine bezeichnende Stellungnahme einer KV
Die Nummer zwei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme zu einem Artikel des Spiegel vom 08.08.2005 mit heftiger Kritik geäußert. So berechtigt die Kritik an vielen Passagen ist, so falsch ist die Kritik an Fakten. Dazu kommt noch das altbekannte Dilemma von KVen. Immer wenn es um ökonomische Probleme geht, hätte man sich einen deutlich sachkundigeren Vertreter gewünscht. Aber da muss man wohl noch lange warten.
In seiner Stellungnahme hat Dr. Schmidt eine Behauptung aufgestellt, die so nicht völlig richtig ist. Schmdit schrieb: Selbst mit dem eben neu eingeführten EBM 2000 plus konnte der auf betriebswirtschaftlicher Grundlage kalkulierte Punktwert von 5,11 ct in der Gebührenordnung mit den Krankenkassen nicht umgesetzt werden.
Richtig ist, dass zwischen den Vertretern der Ärzte und den Kassen im Herbst 2004 ein Punktwert von 5,11 Cent fest vereinbart war. Nachdem es dem BMGS dämmerte, dass mit einem Punktwert von 5,11 Cent eine starke Rationierung ärztlicher Leistungen verbunden gewesen wäre, hat der Staatssekretär Schräder gefordert, dass dieser Punktwert nicht umgesetzt werden dürfe. Daraufhin hat die KBV diesen bereits fest vereinbarten Punktwert aufgegeben und der damalige Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und heutige KBV-Chef Dr. Köhler hat die Einführung des festen Punktwertes von 5,11 Cent zum 1.1.2006 in Aussicht gestellt.
Nachdem zur Einführung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gerade kein deutschlandweit geltender Punktwert eingeführt worden ist, musste in jeder KV der Punktwert zwischen Kassen und KV ausgehandelt werden. Dass die Ärzte heute zu Punktwerten unter 5,11 Cent honoriert werden, das ist ausschließlich auf ein völliges Versagen der KBV zurückzuführen. Schmidt stellt hier also eine Diskrepanz fest, für die ausschließlich die KVen und die KBV die Verantwortung zu tragen haben. Die KVen sind in der Angelegenheit nicht Opfer sondern Täter.
Im Spiegel wird die Abschaffung der KVen gefordert. Dazu Schmidt: Wenn der Autor am Schluss resümierend die Abschaffung der KVen fordert kann man ihm nur ermunternd zurufen „Nur zu!“. Wer sollte denn das in den KVen gebündelte Know-how ersetzen, wer die Qualität ärztlicher Behandlung definieren und kontrollieren wenn nicht die KVen.
Aus den Worten spricht die Unkenntnis der KV-Funktionäre. Eine KV hat den Sicherstellungsauftrag gem. Sozialgesetzbuch V auszuführen. Das bedeutet, eine ausreichende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im ambulanten Bereich zu gewährleisten. Dazu bedient man sich traditionell planwirtschaftlicher Methoden. Solange es ausreichend Honorar für die Ärzteschaft gab, konnte der Sicherstellungsauftrag durch die KVen leicht erfüllt werden.
In Zeiten fallender und häufig schon unzureichender Honorare ist aber nicht mehr genügend Anreiz für Ärzte vorhanden, sich entsprechend dem Bedarf (und der Planung) der KV niederzulassen. Der Ärztemangel ist heute schon Realität und die KVen versuchen, den Sicherstellungsauftrag mit planwirtschaftlichen Ansätzen zu erfüllen. Wenn in einem Land wie Thüringen derzeit über 100 Hausärzte fehlen, obwohl gemäß Bedarfsplanung die Arztdichte insgesamt bei über 100 Prozent liegt, dann kann dies nur in einem „beplanten“ Bereich passieren. Kommt es sogar dazu, dass regional erhebliche Lücken in der Versorgung entstehen obwohl im Durchschnitt genügend Ärzte vorhanden sind, dann zeigt sich die eklatante Schwäche der Planwirtschaft.
In Ohrdruf sieht sich die KV sogar gezwungen, eine KV-eigene Praxis einzurichten, nur damit der Sicherstellungsauftrag der KV nicht verloren geht. Dass diese KV-eigene Praxis weit mehr Ressourcen verbraucht als eine „normale“ Praxis, das interessiert die KV-Funktionäre nicht. Die Ursache für die immer stärker zunehmenden Lücken in der Versorgungslandschaft sind leicht auszumachen – die unzureichende Honorierung ärztlicher Leistungen durch die Kassen.
Für das ärztliche Honorar waren in der Vergangenheit immer die KVen zuständig. Wenn man heute feststellen muss, dass das Honorar nicht ausreicht, so hat dies die KV zu verantworten – niemand sonst. Wenn jetzt KVen dazu übergehen, das ohnehin nicht ausreichende Gesamthonorar für die Implementierung völlig überteuerter KV-eigener Praxen zu verschleudern, wird sich die Honorarmisere für alle KV-Mitglieder verschärfen müssen. Anstatt das Kernproblem zu beheben, wird es noch zusätzlich verschärft.
Auf eine „Interessenvertretung“, die den Interessen der Ärzteschaft solche Bärendienste erweist, kann ein Arzt leicht und locker verzichten. Ganz ohne Ironie sollten die Ärzte sich daher der Aufforderung des Spiegel-Redakteurs anschließen, Abschaffung der KV. Es wird sicherlich nicht für alle alles besser werden können, wenn man die KVen abschafft. Aber die Ärzteschaft hätte dann die einmalige Gelegenheit, ihre Leistungen auch zu marktgerechten Preisen anzubieten und diese auch zu erhalten. Ob die Ärzte sich dann freiwillig in Bünden, Verbänden, Organisationen oder sonstigen Formen zusammenfänden, um ihre Interessen als Gruppen zu vertreten, ist offen.
Sicher ist nur eines. Die Ärzteschaft wird auch ohne KV Patienten behandeln, während die KV ohne Sicherstellungsauftrag und damit ohne Ärzteschaft überflüssig wie ein Kropf ist. So mies, wie es den Ärzten derzeit geht, dürfte es für die Mehrheit kein großes Risiko sein, wenn die KVen abgeschafft werden. Noch schlechter kann man sie kaum noch honorieren und im Zweifelsfalle bleibt immer noch der lukrative Weg ins Ausland offen.
KVen sind die Überbleibsel eines längst überholten planwirtschaftlichen Ansatzes. Um eine effiziente Ressourcenallokation zu erreichen, setzt man überall auf Marktwirtschaft und Wettbewerb. Würde sich der Staat auf seine Kernaufgaben beschränken, würde er auch den Gesundheitsmarkt dem Wettbewerb überlassen. Nur für Bereiche, wo sich unter Wettbewerbsbedingungen ein Versorgungsniveau einstellen würde, das gemäß den Vorstellungen der Politik unzureichend wäre, dürfte das Staat eingreifen und Subventionszahlungen leisten. Das passiert auf verschiedenen Gebieten, auch wenn es kaum jemand merkt.
Die KVen abzuschaffen würde automatisch zur Einführung von Wettbewerb zwischen den Ärzten führen. Würde man auch noch alle weiteren Anbieter, im besonderen die Krankenhäuser, in den Wettbewerb stellen und würde auch auf Seiten der Nachfrager, also der Kassen, Wettbewerb herrschen, so würde sich ein sehr viel effizienterer Ressourcenverbrauch ergeben.
So schlimm könnte das aus Sicht der Ärzteschaft gar nicht sein.
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11.08.2005: eCard - Hofberichterstattung im Deutschen Ärzteblatt
Ob die elektronische Gesundheitskarte (eCard) das größte IT-Projekt Europas wird, steht noch nicht fest. Fest steht nur, dass es die eCard geben wird. Nahezu alles andere steht noch in den Sternen. Das Deutsche Ärzteblatt versucht seinen Lesern allerdings eher das Gegenteil zu verkaufen. Würde man das alles für bare Münze nehmen, man wäre völlig falsch informiert. Statt korrekter Zahlen, Daten und Fakten findet man eine wunderliche Mischung aus Wunschdenken, Marketingaussagen interessierter Kreise und unzutreffendes Zahlenmaterial. Diese Berichterstattung ist einfach nur insuffizient.
Bereits auf SEITE EINS schreibt das Deutsche Ärzteblatt „Das Thema Gesundheitstelematik wird immer wichtiger, wenn es um die Verbesserung von Qualität und Effizienz der Patientenversorgung geht – Anlass für das Deutsche Ärzteblatt, Telematik zum Titel dieser Ausgabe zu machen.“.
Der Bedeutung des Themas wäre es angemessen, sich umfassend und sachkundig mit der Materie auseinander zu setzen. Im weiteren beleuchte ich einige Punkte des Berichts im Deutschen Ärzteblatt etwas näher. Der Text des Deutschen Ärzteblattes steht jeweils in kursiv.
Der Aufbau einer flächendeckenden, sektorübergreifenden sicheren Kommunikationsinfrastruktur für das Gesundheitswesen ist überfällig, deren Nutzen unbestritten.
Unbestritten ist, dass die Gesundheitstelematik einen Nutzengewinn erbringen KANN. Das setzt allerdings voraus, dass die dabei entstehenden Kosten den zu erzielenden Nutzenzugewinn nicht übersteigen. Da es derzeit noch keine belastbaren Aussagen zu den Gesamtkosten gibt, ist eine belastbare Aussage zur Nutzenveränderung unmöglich. Wahrscheinlich ist eher, dass die Kosten den Nutzen weit übertreffen werden wie ich dies in dieser Rubrik in verschiedenen Einträgen explizit vorgestellt habe. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit habe ich auch die zu berücksichtigenden Bereiche einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse aufgelistet.
Unklar sind allerdings – knapp ein halbes Jahr vor der geplanten schrittweisen Einführung der eGK ab 2006 – immer noch wesentliche Details
Zu diesen „Details“ gehört unter anderem auch die grundsätzliche Frage, ob es eine eCard mit zentraler Datenspeicherung geben wird oder ob wesentliche Daten auf der Karte selbst gespeichert werden. Das ist die wichtigste Entscheidung bei der eCard überhaupt und diese Entscheidung kann erst nach den Feldtests und der Vorlage umfassender Kosten-Nutzen-Analysen getroffen werden.
Danach übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen eigenverantwortlich das Management der Verordnungsdaten und -server
Sollte es zu einer Speicherung von Daten auf der Karte selbst kommen, werden weder Management der Daten noch Server benötigt.
Von der Modernisierung der Kommunikationsstrukturen erwartet man .... – langfristig – auch Kosteneinsparungen.
Um Kosteneinsparungen zu realisieren, sind meistens Investitionen nötig. Zudem ändern sich auch die Betriebskosten. Erwartete Kosteneinsparungen kann man quantifizieren, sie sind das Ergebnis von Kosten-Nutzen-Analysen. Da es derzeit keine veröffentlichte Kosten-Nutzen-Analyse gibt und es an konkreten Zahlenangaben fehlt, dürfte es sich bei den "Kosteneinsparungen" vorerst um reines Wunschdenken handeln.
Außerdem wird beim Einlesen der Karte der aktuelle Versichertenstatus online abgeglichen, sodass Gültigkeit der Karte und Zuzahlungsbefreiung geprüft werden können.
Siehe oben. Würden die Daten auf der eCard und nicht auf zentralen Servern gespeichert, würde keine online-Überprüfung stattfinden können. Würde zudem bei jedem Einlesen der eCard eine online-Überprüfung erfolgen, dann müssten alle Leistungserbringer Standleitungen zum Internet haben – mit entsprechenden Folgekosten.
Die Kosten für die Einführung der Gesundheitskarte werden auf 1,4 bis 1,7 Milliarden Euro geschätzt.
Wer auch immer diese grob falsche Aussage gerne veröffentlicht sehen wollte, er hätte die Kommunikationsmöglichkeiten des Internets berücksichtigen sollen. Nimmt man sich die auf der Homepage des DIMDI angebotene Excel-Tabelle „Kalkulation Testphase“ und setzt anstatt der Zahlen für die Testteilnehmer die Zahlen für den Vollbetrieb ein, so kommt man zu Kosten von deutlich über fünf Milliarden Euro. Man hätte sich auch auf die Meldungen in der FAZ bzw. im Handelsblatt berufen können.
Hätte sich das Deutsche Ärzteblatt einmal gefragt, wie es denn mit den Handhabungskosten (alleine in den Arzt- und Zahnarztpraxen) aussieht, so wäre man zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Kosten bis jetzt völlig unberücksichtigt sind. Bei der Praxisgebühr hatte ein Arbeitskreis im Herbst 2003 Kosten zwischen einem und fünf Euro pro Kassiervorgang geschätzt. Würde es zu der eCard mit zentraler Datenspeicherung und dem eRezept auf Servern kommen, würden für ca. 1,2 Milliarden Medikamente entsprechende Vorgänge notwendig werden.
Während die Praxisgebühr von den Mitarbeitern bearbeitet wird, ist für die Verordnung eines Rezepts der (Zahn-)Arzt selbst involviert. Dauert der Vorgang insgesamt nur eine Minute, fallen Kosten von über zwei Milliarden Euro an – pro Jahr selbstverständlich.
Allein von der elektronischen Abwicklung der rund 700 Millionen Papierrezepte im Wert von 20 Milliarden Euro jährlich erhofft man sich jedoch so große Einsparungen ..
Hoffen ist gut, Wissen wäre weitaus besser. Die Einsparungen wurden vor zwei Jahren auf über 500 Millionen Euro geschätzt. Im Frühjahr diesen Jahres wurden die Einsparungen auf ca. 200 Millionen Euro nach unten korrigiert. Wie hoch die zu realisierenden Einsparungen tatsächlich sein werden, wird man hoffentlich irgendwann einer vorgelegten Kosten-Nutzen-Analyse entnehmen können.
Daher zählt das eRezept zu den gesetzlich verankerten Pflichtanwendungen der eGK ...
Ein einfacher Blick in das Sozialgesetzbuch V §291a Abs. 2 bringt sofort Klarheit. Von einer Pflichtanwendung kein Wort. Wörtlich steht: „..... muss geeignet sein, Angaben aufzunehmen für 1. die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form“. Dazu geeignet wäre bereits die heutige Version der Krankenversichertenkarte, sofern man den Speicher etwas größer dimensionieren würde.
Ärzte und Patienten... unmittelbar zunächst nur wenig Nutzen vom eRezept haben.
Bis jetzt hat noch niemand nachweisen können, dass Ärzte und Patienten durch das eRezept überhaupt eine Nutzensteigerung erfahren. Derzeit sind eher erhebliche Nutzenverluste zu erwarten.
Weil die Verteilung von Kosten und Nutzen bei der Einführung und beim Betrieb der eGK noch weitgehend unklar und für jeden Anwendungsbereich und jede Nutzergruppe separat zu prüfen ist, hat die Selbstverwaltung ein externes Gutachten ausgeschrieben, das im Herbst vorliegen soll.
Vollständig wäre die Aussage gewesen, wenn man nicht nur auf die Frage der Verteilung von Kosten und Nutzen eingegangen wäre sondern zusätzlich auch nach der Höhe der jeweiligen Kosten und Nutzeneffekte gefragt hätte. Prüft jede Nutzergruppe für sich, ob sich die eCard rentiert, also eine Nutzensteigerung zu erzielen ist, so wird man automatisch zum Ergebnis kommen, dass die Leistungserbringer die eCard nur ablehnen können. Denn, wie auch das Deutsche Ärzteblatt feststellt, die Kosten liegen sicher bei den Leistungserbringern während die Kassen den Nutzen haben sollen.
Eine separate Betrachtung kann es also nicht sein, da dies das sofortige Aus der eCard mit Datenspeicherung auf zentralen Servern wäre. Betrachtet man dagegen die gesamte Wertschöpfungskette, so muss man allen Nutzengewinne (= Einsparungen) allen Nutzenverlusten (= Kosten) gegenüberstellen. Das macht man mit einer Kosten-Nutzen-Analyse. Kommt am Ende einer Kosten-Nutzen-Analyse heraus, dass sich das gesamte Projekt „rentiert“, dann steht noch der interne Interessenausgleich an. Die Stellen, die einen Nutzengewinn erzielen, müssen an die Stellen, die einen Nutzenverlust erleiden, Ausgleichszahlungen leisten. Ohne Ausgleichszahlungen würden die Beteiligten einen Nutzenverlust erleiden, selbst wenn das gesamte Projekt einen Nutzengewinn erbringen würde.
Da aber kein einzelner Beteiligter Nutzenverluste hinnehmen wird, nur um einem anderen einen Nutzengewinn zu ermöglichen, würde das Vorhaben sonst scheitern. Diese Erkenntnis trifft auch im Gesundheitswesen im allgemeinen und bei der eCard im speziellen zu. In der Literatur wird dies unter dem Stichwort „Pareto-Optimum“ abgehandelt.
Wie man unschwer erkennen kann, ist die Frage der Kosten-Nutzen-Verteilung bei der eCard von ganz zentraler Bedeutung. Kommt es zu einer Lösung, bei der die Kassen den Nutzen für sich realisieren können und die Kosten bei anderen (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Zahnärzte, ....) anfallen, dann spielt auch die Höhe der jeweiligen Kosten bzw. Nutzengewinne keine Rolle. Nur wenn ein Interessenausgleich im Sinne der Pareto-Optimierung stattfindet, muss man Kosten und Nutzen möglichst genau quantifizieren. Ohne Interessenausgleich reicht es für alle Seiten aus, für sich selbst die qualitative Veränderung zu bestimmen. Wer einen Nutzengewinn erzielen kann, wird das Vorhaben durchführen wollen. Wer einen Nutzenverlust zu erwarten hat, wird sich am Vorhaben nicht beteiligen.
Derzeit sieht es so aus, dass die Kassen einen Nutzengewinn erzielen können. Folglich wollen die Kassen die eCard mit eRezept einführen. Für die Ärzte ist dagegen völlig klar, dass sie keinesfalls einen Nutzengewinn erzielen können. Also müssten sie das Vorhaben ablehnen. Nur dann, wenn die Ärzte keinen Nutzenverlust erleiden würden, wären sie bereit, bei dem Projekt mitzumachen. Soweit die Theorie.
In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die Ärztefunktionäre sehr wohl wissen, dass die eCard für die Ärzteschaft hohe Kosten (= Nutzenverlust) verursacht. Zudem reicht die von den Kassen den Ärzten angebotene Refinanzierung der Kosten (SGB V §291a Abs. 7b) noch nicht einmal ansatzweise aus, um keinen Verlust auf Seiten der Ärzte zu machen. Da diese Refinanzierung zudem auf drei Jahre befristet werden soll, bliebe für die Ärzteschaft unter dem Strich nur ein gigantischer Verlust zu verbuchen.
Würden die Ärztefunktionäre, allen voran die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), endlich einmal ihre Hausaufgaben machen und Ergebnisse einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen, so würde völlig klar, dass sich die eCard aus Sicht der Ärzteschaft nicht rentiert. Kosten von einigen Milliarden im ersten Jahr sowie Folgekosten in Höhe von rund zwei Milliarden pro weiterem Betriebsjahr stünden zu vernachlässigende Kompensationszahlungen der Kassen gegenüber. Damit wäre die eCard mit zentraler Datenspeicherung und den damit verbundenen gigantischen Netzinfrastrukturaufwendungen sofort aus dem Rennen.
Das Ergebnis einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse dürfte sein, dass eine eCard mit Datenspeicherung auf der eCard selbst die bessere, weil weniger verlustreiche oder vielleicht gar nutzensteigernde, Alternative wäre. Ob sich damit Nutzengewinne erzielen lassen, ist offen. Aber zumindest ließen sich die Verluste drastisch reduzieren. Denn eine eCard mit Speicherung der Daten auf der Karte selbst verlangt nur einen kleinen Bruchteil der Investitions- und Unterhaltskosten der zentralen Lösung.
Bezüglich der Vorstellung der Kosten-Nutzen-Aspekte hat das Deutsche Ärzteblatt schon fast die Rolle eines Hofberichterstatters inne. Fragt sich nur, wer sich von dieser Art der Berichterstattung einen Vorteil verspricht.
Ein zweiter wichtiger Bereich der eCard ist der Datenschutz.
So werden etwa Verfahren geprüft, die eine Stapelsignatur ermöglichen, sodass der Arzt nicht bei jedem Unterschriftsvorgang eine sechsstellige PIN eingeben muss. Diese Abläufe müssen in den Piloten ausgiebig und – wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert – „ergebnisoffen“ getestet werden.
Stapelsignatur-Software ist für den Einsatz im Serverbetrieb zur Erstellung von Massen-Signaturen gedacht. Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Stapelgrößen je Stapel. Ein Kennzeichen von Stapelsignaturen ist, dass Mehrfachsignaturen nach einmaliger PIN Eingabe möglich sind.
Das dürfte am Ende zu folgender Vorgehensweise führen: Der Arzt gibt einmal seine PIN ein. Das Trust-Center autentifziert daraufhin den Arzt und bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Da der Vorgang nur einmal pro Stapel erfolgt, ist dies nichts anderes als ein Kopieren der Unterschrift. Nur die Anzahl der Kopien ist dabei beschränkt, eben die Stapelgröße. Der Arzt hat keinerlei Kontrolle, welche elektronischen Dokumente auf diese Art und Weise mit seiner Unterschrift signiert werden.
Mit dem Verfahren der Stapelsignatur würde in den Praxen auf der einen Seite die Beanspruchung durch den Arzt entfallen. Eine Mitarbeiterin könnte beispielsweise eRezepte für einen Patienten gemeinsam mit einem Patienten auf dem zentralen Server speichern. Der Arzt muss eine Minute weniger arbeiten, die Mitarbeiterin dafür eine Minute mehr. Auf der anderen Seite "erkauft" sich der Arzt die eine Minute weniger Arbeitszeit durch ein deutlich höheres Risiko, dass die Mitarbeiterin möglicherweise ein falsches Medikament "aufschreibt". Im Extremfalle führt dies dazu, dass der Patient verstirbt. Neben Datenschützern sind hier sicherlich auch Juristen gefragt.
Eine wesentliche Vereinfachung der Abläufe kann sich dabei nicht ergeben, zumindest dann nicht, wenn man die Regelungen des SGB V §291a nicht ändert. Da der Patient jedem Einsatz der eCard mittels PIN zustimmen muss, muss bei jedem einzelnen Medikament eine Eingabe der Arztsignatur (im Falle der Stapelsignatur etwas vereinfacht) UND eine Patientenautorisierung erfolgen. Gewonnen wird im Ergebnis lediglich die Zeit, die für eine Autorisierung der Arztunterschrift beim Trustcenter benötigt wird.
Zusammenfassung: Der Gesamtaufwand in der Praxis wird kaum geringer, aber die persönliche Beanspruchung des Arztes würde sinken. Der Preis dafür ist ein enormer Risikoanstieg für "falsche" Unterschriften. Die Haftpflichtversicherungen der Ärzte werden dieses Risiko bestimmt quantifizieren können.
.... ist das elektronische Rezept. Für dieses ist keine PIN-Eingabe durch den Patienten erforderlich.
Diese Aussage steht im Widerspruch zu SGB V §291a: „(5).... Durch technische Vorkehrungen ist zu gewährleisten, dass in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2 bis 6 der Zugriff nur durch Autorisierung der Versicherten möglich ist.“ Abgesehen von Notfalldaten, das ist die Nr. 1 in Absatz 3 Satz 1, ist eine Autorisierung durch den Versicherten immer erforderlich – auch beim eRezept.
Weil die Speicherkapazität der Gesundheitskarte begrenzt ist (32 oder 64 Kilobyte), werden umfangreiche medizinische Datensätze nicht auf der Karte selbst, sondern auf verteilten Serverstrukturen abgelegt
Ob sich das Deutsche Ärzteblatt jemals vorstellen kann, dass man selbst auf einer Chipkarte deutlich mehr als 64 Kilobyte unterbringen kann? Würde man beispielsweise eine CD oder DVD in den Abmessungen nehmen, ließe sich bereits mit heutiger Technologie die hundertfache Menge speichern. Nur wenn das so wäre, dann benötigte man auch keine verteilten Serverstrukturen. Und ohne Serverstrukturen fiele für die interessierte Industrie ein Riesengeschäft ins Wasser.
Wer bei der eCard wirklich die Interessen der Ärzteschaft vertritt, sollte möglichst schnell umfassend alle Angaben vorlegen, die man für eine seriöse Kosten-Nutzen-Analyse benötigt. Wer dies nicht kann oder gar will, der vertritt nicht die Interessen der Ärzteschaft.
Bis jetzt liegen entsprechende Unterlagen noch nicht vor.
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10.08.2005: Hut ab, Herr Prof. Hoppe, das ist deutlich
Der Präsiden der Bundesärztekammer (BÄK) hat in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zu einigen Fragen eindeutige Antworten gegeben. Zum wiederholten Male hebt sich Prof. Hoppe damit positiv aus der Funktionärsriege heraus, die er auch dieses Mal unverblümt kritisiert hat. Während die meisten anderen Funktionäre die wichtigen Probleme klein reden oder gar ignorieren, und wenn es schlecht kommt sogar noch kontraproduktiv agieren, hat Hoppe die Situation klar erkannt. Es wäre ihm und allen Ärzten zu wünschen, dass man ihm den Rücken stärkt.
Dazu würde allerdings so etwas wie Solidarität innerhalb der Ärzteschaft benötigt, und Solidarität zählt nicht unbedingt zu den herausragenden Tugenden der Ärzte. Dabei würde es sich lohnen, sich mit den Aussagen des Präsidenten der BÄK intensiver zu beschäftigen. Im weiteren einige Auszüge aus dem Interview mit Erläuterungen aus der ökonomischen Perspektive.
Auf die Frage, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht die Aufgabe hätte, bei den Behandlungsmethoden die Spreu vom Weizen zu trennen, antwortete Hoppe: Die Spreu vom Weizen zu trennen ist ein wissenschaftlicher Prozess, der schon vorher stattgefunden hat. Hier geht es um die Zuteilung des Weizens. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nicht Gestalter, sondern Rationierungsverwalter. Es stimmt nicht, dass nur das abgelehnt wird, was nicht nötig ist.
Damit ist bei Fragen der Wirksamkeit von Medikamenten oder Behandlungsmethoden der typische Verweis der Kassen auf den G-BA ad absurdum geführt. Der G-BA ist Rationierungsverwalter und wer den G-BA als Zeugen heranzieht, der benutzt den G-BA nur zu einem Zweck: Rationierungsmaßnahmen zu entschuldigen.
Für Ökonomen wird auf Märkten über Angebot und Nachfrage der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung ermittelt. Dieser „Marktmechanismus“ ist im Gesundheitswesen schon lange außer Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber schreibt die Maximalausgaben vor und die Kassen wollen für ihr Geld möglichst viel Leistungen für ihre Versicherten einkaufen. Ein Resultat ist heute, dass die Ärzte zu geringe Honorare erwirtschaften können und daraufhin im wahrsten Sinne des Wortes „mit den Füßen abstimmen“, sprich ins Ausland gehen. Dazu Hoppe: Man muss die Menschen fragen, ob sie wirklich wollen, dass unser Gesundheitssystem mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen hat oder ob sie nicht bereit wären, mehr auszugeben. In den Vereinigten Staaten erreichen die Gesundheitsausgaben nicht knapp 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wie bei uns, sondern 14 Prozent, obwohl 40 Millionen Menschen nicht versorgt sind.
Der Präsident der BÄK fordert damit nicht mehr und nicht weniger als die Einführung von Marktwirtschaft im Gesundheitswesen. Nicht der Staat (oder die Kassen oder die Ärzte) bestimmen, wie viel an medizinischer Leistung insgesamt erbracht werden soll sondern die Nachfrager, also die Patienten. Das ist nichts anderes als eine völlige Abkehr vom derzeitigen planwirtschaftlichen System, das von KV-Funktionären und den Ministerien exzessiv auf Kosten der Ärzteschaft missbraucht wird. Würde man den Worten von Hoppe folgen, es würde zu einem kompletten Umbau im Gesundheitswesen kommen.
Auch seine Ausführungen zum Ausbau von Leistungen außerhalb der GKV durch niedergelassene Ärzte lassen aufhorchen. In dem IGeL-Papier, das die Bundesärztekammer zur Diskussion gestellt hat, heißt es ja, dass sich der GKV-finanzierte Bereich reduziert. Das Notwendige wird dem Finanzierbaren angepasst. .... Wir wollen IGeL aus der Schmuddelecke holen.
Hoppe sieht auf der einen Seite, dass der durch die GKV abgedeckte Leistungsumfang reduziert wird. Folgerichtig ist es also, dass man die gestrichenen Leistungen als Wahlleistungen anbietet – die sogenannten IGeL.
Politiker und Kassen ziehen es vor, die durch beschränkte Finanzmittel verursachten Rationierungsmaßnahmen nicht zu erwähnen. Die Kassen sagen den Patienten sogar häufig: Wir zahlen alles, was ihnen ihr Arzt verordnet. Dass der Arzt später von den Kassen für Medikamentenverordnungen in Regress genommen wird – das verschweigen die Kassen wohlweislich.
Auf die Frage des Deutschen Ärzteblattes Wenn die Politik sich vor der Entscheidung mehr Geld oder weniger Leistungen drückt, was kann da die verfasste Ärzteschaft tun? antwortete Hoppe: .... Was ich unzumutbar finde: dass die Kolleginnen und Kollegen den Patienten gegenüber so tun müssen, als wenn sie das Beste bekämen, aber genau wissen, dass das nicht der Fall ist. ...... Einen beträchtlichen Teil dieser Aufklärung haben wir schon geschafft. Die Leute spüren und erleben, dass ihr Arzt rationieren muss.
Diese Ausführungen sollten die Ärztefunktionäre in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) intensiv studieren. Denn die KV hätte es bei den Verhandlungen in der Hand, diese Rationierungsfrage öffentlich zu machen. Aber dank der Inkompetenz der KV-Funktionäre hatte man im Herbst 2004 den Schlüssel für diese Form der Aufklärungsarbeit freiwillig aus der Hand gegeben. Hätte die Kassenärztliche Bundesvereinigung den ausgehandelten Punktwert von 5,11 Cent nicht freiwillig aufgegeben, es wäre unmittelbar zu einer Rationierung der ärztlichen Leistungen gekommen. Aber das war wohl nicht im Interesse all der Funktionäre, die dann ihren sicheren Posten als KV-Funktionär in Gefahr sahen.
Frage: Wenn Ärzte immer nur über unzumutbare Arbeitsbedingungen und sinkende Einkommen klagen, wird den jungen Leuten doch kein positives Arztbild vermittelt. Hoppe: Aber wenn die Lage so ist, kann man sie doch nicht anders schildern. .... Mit den Einkommen geht es abwärts, seitdem 1982 die Gesamtvergütung der Vertragsärzte an die Grundlohnentwicklung angebunden wurde. Und von freier Entscheidung ist immer weniger die Rede. Das ist die Realität.
So einfach und so unverblümt kann man die Wahrheit formulieren. Was Prof. Hoppe nicht kann, viele Ärztefunktionäre bei den KVen und auch in diversen Landesärztekammern können es. Da werden in verschiedenen Bundesländern Nachfolger für Arztpraxen mit Methoden gesucht, die zumindest fragwürdig sind. Wer sich von den versprochenen Leistungen blenden lässt und sich in die Niederlassung begibt, der muss damit rechnen, dass sich die versprochenen Leistungen als heiße Luft herausstellen. Versprechen kann sich schließlich jeder einmal.
Überhaupt hat der Präsident der BÄK für viele Ärztefunktionäre nur ein vernichtendes Urteil bereit: Der Witz ist: Diejenigen, die über das System schimpfen, tun das so lange, bis sie eine Leitungsposition erreicht haben. Und dann verhalten sie sich oft genauso wie ihre Vorgänger.
Daran habe ich keinerlei Zweifel. Diese Aussage wird jeden Tag immer wieder durch viele Ärztefunktionäre neu bestätigt.
Auch zum Ärztemangel, das ist der Teil der Medaille, der bei den Patienten als erstes wahrgenommen werden wird, hat Hoppe klar Position bezogen. Die Politiker wollen es (Anm.: das Problem Ärztemangel) nicht wirklich sehen. Wer Wettbewerb ausruft, muss auch auf Wettbewerbselemente setzen und die Bedingungen schaffen, dass Ärzte in die Uckermark kommen. Das heißt: Sie müssen mehr verdienen.
„Sie müssen mehr verdienen“. Das und nur das ist der entscheidende Punkt. Und worüber philosophieren die KV-Funktionäre und das BMGS? Über „weniger Bürokratie“, „mehr Anreize“, „landschaftliche Schönheit“ und ähnliche Nebensächlichkeiten. Da man sich selbst nicht ganz über den Weg traut, will man den Nachwuchs dann doch mit zusätzlichen finanziellen Mittel ködern, sicher ist sicher. Dazu noch einmal Prof. Hoppe:
Was die KVen an Anreizen anbieten, ist ja aus der Gesamtvergütung entnommen.
Auch dieser Aussage ist an Klarheit nicht zu überbieten. Hätte sich ein KV-Funktionär zum gleichen Sachverhalt geäußert, wäre etwa folgendes zu erwarten gewesen: „Wir zahlen den neu niedergelassenen Ärzten 10 Jahre lang jeweils 10.000 Euro. Dieses Geld kommt je zur Hälfte von den Kassen und zur anderen Hälfte von der KV.“ Hätten Sie’s gewusst, dass das inhaltsgleich mit „ist aus der Gesamtvergütung entnommen“ ist?
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